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Karlsruher Urteil: Bundeswehrverband fordert konkretere Regelungen

Archivmeldung vom 17.08.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.08.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Oberst Ulrich Kirsch Bild: DBwV
Oberst Ulrich Kirsch Bild: DBwV

Der Deutsche Bundeswehrverband sieht nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Einsätzen im Inland noch weiteren Regelungsbedarf für Regierung und Parlament. "Problematisch kann die alleinige Zuständigkeit der gesamten Bundesregierung für die Anordnung des Einsatzes im Innern sein", sagte der Bundesvorsitzende Oberst Ulrich Kirsch der Tageszeitung "Die Welt" (Samstagausgabe). "Es sind durchaus Fälle vorstellbar, in denen die Zeit so knapp bemessen ist, dass die Entscheidung aller 16 Kabinettsmitglieder nicht herbeigeführt werden kann."

Grundsätzlich begrüße der Verband das Urteil. "Alle haben nun etwas mehr Klarheit", sagte Kirsch der "Welt" weiter. "Wo die Bundeswehr bisher unter den engen Voraussetzungen des Artikels 35, Grundgesetz, bei einem besonders schweren Unglücksfall nur polizeiliche Mittel einsetzen durfte, kann sie nun auch militärische Mittel verwenden", sagte Kirsch der "Welt" weiter. Diese könnten notwendig sein, wenn etwa ein mit Sprengstoff beladenes Speedboot auf den Hamburger Hafen zufahre.

Ex-Bundesinnenminister Baum kritisiert möglichen Militäreinsatz im Inneren

Ex-Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) hat sich kritisch zur Entscheidung zum Einsatz militärischer Mittel im Inneren geäußert. "Ich bedauere diese nun vorgenommene Ausweitung ausdrücklich. Damit wird eine Tür geöffnet", sagte Baum am Freitag in Berlin dem "Tagesspiegel".

Der FDP-Politiker war 2006 Beschwerdeführer gegen das Luftsicherheitsgesetz und steht auch jetzt dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts für den Militäreinsatz bedenklich gegenüber. Dieses hatte der Bundeswehr einen Einsatz mit "militärischen Kampfmitteln" im Inneren bei Terrorangriffen erlaubt. Es seien aber laut dem Beschluss des gemeinsamen Plenums der Karlsruher Richter strenge Einschränkungen zu beachten. So sei die Gefahrenabwehr nur zulässig bei "Ausnahmesituationen katastrophischen Ausmaßes" und nur als letztes Mittel.

Bouffier lobt Verfassungsgerichtsurteil

Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Einsatzmöglichkeiten der Bundeswehr begrüßt. "Das Urteil bestätigt meine Haltung, dass es möglich sein muss, die Bundeswehr in Ausnahmefällen im Inland einzusetzen", sagte Bouffier der Tageszeitung "Die Welt" (Samstagausgabe). "Bei der Inneren Sicherheit ist es immer das Wichtigste, Opfer zu verhindern." Das Bundesverfassungsgericht hatte der Bundeswehr einen Einsatz mit "militärischen Kampfmitteln" im Inneren bei Terrorangriffen erlaubt. Laut dem am Freitag veröffentlichten Beschluss des gemeinsamen Plenums der Karlsruher Richter seien aber strenge Einschränkungen zu beachten.

Bosbach begrüßt Verfassungsgerichtsurteil zur Terrorabwehr

Der Vorsitzende des Innenausschusses im Bundestag, Wolfgang Bosbach (CDU), hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Terrorabwehr begrüßt. "Die Entscheidung holt die bisherigen Einsätze der Luftwaffe zur Abwehr drohender Gefahren aus einer verfassungsrechtlichen Grauzone heraus und stellt klar, dass diese Einsätze von unserer Verfassung gedeckt sind", sagte Bosbach der "Rheinischen Post" (Samstagausgabe). In den Fällen, in denen dem Land eine Katastrophe drohe und nur die Bundeswehr die technischen Möglichkeiten zur Gefahrenabwehr habe, müsse sie helfen dürfen. Bosbach sagte: "Ich interpretiere die Entscheidung aber nicht so, dass damit der Abschuss einer Passagiermaschine erlaubt ist, in der sich neben den Angreifern auch andere Passagiere befinden."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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