Klingbeil legt Kabinett 100-Milliarden-Euro-Gesetz für Länder vor

Foto: Dr. Frank Gaeth
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.
Die Bundesländer sollen dem Bund ab 1. Januar 2026 künftig einmal jährlich berichten, welche konkreten Investitionsmaßnahmen sie mit ihrem Anteil von 100 Milliarden Euro aus dem 500-Milliarden-Euro-Sondervermögen geplant, begonnen und abgeschlossen haben. Das geht aus dem Gesetzentwurf zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen (LuKIFG) hervor, über den die "Rheinische Post" berichtet.
Demnach soll der Bund die vorgelegten Maßnahmen im Rahmen von
"risikobasierten Stichproben" regelmäßig überprüfen. Damit soll
sichergestellt werden, dass die 100 Milliarden Euro nur für
Investitionen verwendet werden, die ab dem 1. Januar 2025 neu begonnen,
bis Ende 2036 bewilligt und gesetzeskonform verwendet wurden.
Der
Gesetzesentwurf gibt den Ländern weitgehend freie Hand bei der
Verwendung der Mittel. Anders als für den Bund soll für sie keine feste
Investitionsquote festgelegt werden, die aus dem Kernhaushalt finanziert
werden muss, um sicherzustellen, dass es um zusätzliche Investitionen
geht. Allerdings will der Bund die Kontrolle über die Verwendung seiner
Mittel auch nicht ganz aus der Hand geben. Werden Gelder falsch
verwendet, kann sie der Bund vom jeweiligen Land zurückfordern. "Die
Mittel sind an die Bundeskasse zuzüglich Zinsen seit Mittelabruf
zurückzuzahlen, können aber bis 2043 erneut von den Ländern in Anspruch
genommen werden", heißt es im Entwurf.
Die 100 Milliarden Euro
dürfen demnach für Investitionen in den Bevölkerungsschutz, die
Verkehrsinfrastruktur, die Kranken-, Rehabilitations- und
Pflegeinfrastruktur, die Energie- und Wärmeinfrastruktur, die
Bildungsinfrastruktur, die Betreuungsinfrastruktur, die
Wissenschaftsinfrastruktur, die Forschung und Entwicklung sowie die
Digitalisierung verwendet werden. "Die Liste der Förderschwerpunkte ist
nicht abschließend zu verstehen und erfasst auch Aufgaben, die nicht zu
den Pflichtaufgaben der Kommunen gehören", heißt es. Dazu gehörten etwa
Investitionen in die Daseinsvorsorge, Wohnungen, Gebäudesanierungen,
Sportanlagen, Kultureinrichtungen, innere Sicherheit, Wasserwirtschaft
und ländliche Infrastrukturen.
Dem Gesetzentwurf zufolge richtet
sich die Verteilung der 100 Milliarden Euro auf die 16 Bundesländer nach
dem sogenannten Königsteiner Schlüssel. Nordrhein-Westfalen als
bevölkerungsreichstes Land erhält demnach gut 21 Prozent, Bayern knapp
16 und Baden-Württemberg gut 13 Prozent. Niedersachsen soll gut neun,
Hessen gut sieben, Rheinland-Pfalz knapp fünf und das Saarland gut ein
Prozent erhalten.
Der Gesetzentwurf aus dem
Bundesfinanzministerium soll an diesem Mittwoch vom Kabinett gebilligt
werden. Auch ein weiterer Gesetzentwurf, der regelt, dass sich die
Länder künftig ebenso wie der Bund mit bis zu 0,35 Prozent der
Wirtschaftsleistung pro Jahr neu verschulden dürfen, soll ins Kabinett
kommen.
Den Gesetzentwurf zur Errichtung des
500-Milliarden-Sondervermögens für Investitionen in Infrastruktur und
Klimaschutz hatte die Regierung bereits verabschiedet. 100 Milliarden
Euro davon gehen an die Länder.
Quelle: dts Nachrichtenagentur