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Meier: Staatsplünderung im Schnellverfahren – 15 Prozent Aufschlag für die Parteien

Archivmeldung vom 19.06.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.06.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Werner Meier (2018)
Werner Meier (2018)

Bild: AfD Deutschland

Im Eilverfahren beschließt die Große Koalition eine Erhöhung der Parteienfinanzierung um 15 Prozent. In größter Geheimhaltung hatten die Parteispitzen von CDU/CSU und SPD das Gesetz vorbereitet und erst letzten Dienstag ihren eigenen Fraktionen vorgelegt. Nach nur zehn Tagen wurde das verfassungswidrige Gesetz am Freitag, dem Tag der Fußball Weltmeisterschafts-Eröffnung, im Bundestag mit Regierungsmehrheit beschlossen.

„Da solle nochmal jemand sagen die GroKo ist zerstritten und nicht handlungsfähig. Wenn’s um die Plünderung des Staates geht, herrscht traute Einigkeit. Seit der Erfindung der Parteienfinanzierung 1959 haben sich die Altparteien in großen Schritten ihre Staatsfinanzierung aufgestockt“ so Werner Meier, Leiter des BFA 9 Bundesfachausschuss ‚Demokratie, Grundwerte und Europa‘. „Mit einer Steigerung von 1763 Prozent seit 1962 bis zur aktuellen Erhöhung auf 190 Millionen Euro ignoriert das Kartell der Staatsplünderer alle Kritik und Ermahnungen des Bundesverfassungsgerichts.“

„Der Erfindungsreichtum zu eigenen Gunsten kennt bei den Kartellparteien keine Grenzen. Erst 2015 hatte die Große Koalition eine automatische jährliche Erhöhung der Staatsgelder an die Parteien beschlossen. Der Betrag aus dieser Automatik war aber offensichtlich nicht genug, in Berlin werden die leeren Kassen der SPD als Ursache für die 25 Millionen Euro Blitz-Aktion genannt.

Im Jahr 2003 hatten sich die Parteien in der EU eine weitere Geldquelle erschlossen: Die „politische Partei auf europäischer Ebene“. Die „Europaparteien“ sind keine Partei nach deutschem Recht. Deren Finanzierung von bis 100 Prozent aus Staatsmitteln verstößt gegen Europarecht und den im deutschen Recht verankerten Finanzierungseinschränkungen. Dessen ungeachtet hat das EU-Parlament die diesbezüglichen Mittel ab Einführung von 3,2 Millionen Euro auf 20,8 Millionen Euro im Jahr 2016 erhöht.

Als Krönung haben sich die Altparteien noch Stiftungen auf europäischer Ebene genehmigt. So erhält beispielsweise die Stiftung der Europäischen Volkspartei, der die CDU/CSU angehört, 4,9 Millionen Euro (2016), insgesamt lassen sich die EU-Stiftungen mittlerweile etwa 16 Millionen Euro ausbezahlen.

Die AfD fordert die Rückführung der Parteienfinanzierung nach den Maßstäben der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts und die sofortige Einstellung der Parteienfinanzierung auf europäischer Ebene.“

Quelle: AfD Deutschland

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