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Bayern: 2G-Regel betraf ungeimpfte 12- bis 17-Jährige – Söder macht nach Kritik Rückzieher

Archivmeldung vom 09.11.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.11.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Markus Söder (2020)
Markus Söder (2020)

Bild: Unbekannt / Eigenes Werk

In Bayern gilt von nun an die 2G-Regel für zahlreiche Bereiche des öffentlichen Lebens. Lediglich Geimpfte oder Genesene haben Zutritt zu Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen. Die Regel betraf zunächst auch 12- bis 17-Jährige, was jedoch zu Kritik führte. Nun folgt der Rückzieher. Dies berichtet das Magazin "RT DE".

Weiter berichtet RT DE: "Da in Bayern die sogenannte Krankenhausampel auf Rot – die höchste Alarmstufe – gesprungen war, teilte das Landesgesundheitsministerium am Montag mit, dass ab Dienstag neue Vorgaben in Kraft träten. So gilt ab sofort die 3G-Regel am Arbeitsplatz. Nicht geimpfte und nicht genesene Beschäftigte, die in geschlossenen Räumen arbeiten müssen demnach zweimal pro Woche einen Schnelltest machen, wenn sie während ihrer Arbeit Kontakt zu anderen Menschen haben. Das gelte, egal ob "Kunden, andere Beschäftigte oder sonstige Personen".

In dem Freistaat ist ab sofort in vielen Bereiche wie etwa Sport- oder Kulturveranstaltungen die sogenannte 2G-Regel in Kraft. Zutritt haben lediglich gegen das Coronavirus Geimpfte oder vom Virus bereits Genesene.

Von der 2G-Regel ausgenommen seien nach Angaben vorerst die Gastronomie, Beherbergungsunternehmen und körpernahe Dienstleistungen. In Cafés, Restaurants, Hotels oder bei Friseuren und Kosmetikern in Bayern gilt nun aber in Innenräumen die sogenannte 3Gplus-Regel. Neben vollständig Geimpften und Genesenen haben auch Menschen mit einem aktuellen negativen PCR-Test Zutritt.

Für scharfe Kritik an dem Vorgehen in Bayern sorgte jedoch, dass die 2G-Regelung zunächst keine Ausnahmen für Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren vorsah. Lediglich die Kinder unter zwölf sind von der Nachweispflicht befreit. Die 12- bis 17-Jährigen konnten bislang mit ihrem Schülerausweis fast alle Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen besuchen. Doch die neue 2G-Regel sah zunächst vor, dass auch in dieser Altersgruppe nur Geimpfte oder Genesene Zutritt zu Hallenbädern, Sportstätten, Theatern, Kinos oder Zoos haben. Und dies, obwohl sie dreimal pro Woche in der Schule auf das SARS-CoV-2-Virus getestet werden. Begründet wurde dies damit, dass dieser Altersgruppe eine Impfung zur Verfügung stehe. Der Regelung zufolge konnten sie mit ihrem Schülerausweis nur zu Restaurants oder Hotels Zugang haben.

Rund 40 Prozent der 12- bis 17-Jährigen in Bayern gelten nach Angaben des Robert Koch-Instituts als vollständig geimpft. Im Laufe des Dienstags wurde die Kritik an dem Vorgehen in München immer schärfer. Die FDP sprach von einer "sportlichen, kulturellen und sozialen Verarmung" der betroffenen Altersgruppe. Es sei völlig inakzeptabel, dass ausgerechnet die Kinder und Jugendlichen, die in den vergangenen eineinhalb Jahren so viele Nachteile hätten verkraften müssen, wieder die Leidtragenden seien, erklärte die FDP-Fraktionsvorsitzende Julika Sandt. Die Liberalen sprechen sich ohnehin generell eher für 3G statt 2G aus.

Tobias Gotthardt von den Freien Wählern mahnte, dass man "Kinder und Jugendlichen nicht durch ein starres 2G-Regime unverhältnismäßig belasten" dürfe  und "in eine Art neuen Freizeitlockdown" zwinge. Und auch von Seiten der AfD-Landtagsfraktion kam scharfe Kritik und Ablehnung des Vorgehens des Freistaates. Der AfD-Gesundheitsexperte Andreas Winhart sagte laut einem Bericht des Bayerischen Rundfunks (BR): 

"Eine 2G-Regelung bedeutet de facto einen Lockdown für ungeimpfte Bürger."

Auf die Kritik folgt nun der Rückzieher. Wie der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Dienstagnachmittag auch via Kurznachrichtendienst Twitter ankündigte, soll es auch für diese Altersgruppe eine Ausnahme geben. Jedoch nur vorübergehend. Söder schrieb: 

"Für Schüler ab 12 Jahren gibt es für Hobbys wie Sport und Musik eine Übergangsfrist: Dort gilt bei 2G bis Jahresende auch der Schülerausweis. Das gibt Zeit, sich jetzt impfen zu lassen."

Neben der "Übergangsregelung" für die 12- bis 17-Jährigen beschloss das bayerische Kabinett am Dienstag zudem, dass die Maskenpflicht im Unterricht sowohl in den Grundschulen als auch an weiterführenden Schulen "bis auf Weiteres" gelten soll. Demnach sei einem Bericht des BR zufolge an weiterführenden Schulen mindestens eine medizinische Maske nötig, während für die unteren Klassen auch eine einfache textile Mund-Nasen-Bedeckung reiche."

Quelle: RT DE

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