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Hamburger Behörden sehen in Ahmad A. Täter neuen Typs

Archivmeldung vom 11.01.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.01.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Hamburger Sicherheitsbehörden betrachten den Hamburger Messerattentäter Ahmad A. als einen Täter neuen Typs. Das berichtet die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (Freitagsausgabe). Gefährder hätten in ihrer Entwicklung eine gewisse Konstanz, sagte Frank-Martin Heise, der Leiter des Landeskriminalamts in Hamburg. "Sie verschreiben sich einer Ideologie, da wird ein häufig nachvollziehbarer Weg der Radikalisierung eingeschlagen."

Bei Ahmad A. sei das nicht der Fall. Sein Weg bis zur Tat entspreche nach bisherigen Erfahrungen nicht dem Verständnis der Radikalisierung, sagte Heise. "Das war ein völlig atypisches Verhalten." Ahmad A. hatte am 28. Juli 2017 in einem Supermarkt im Hamburger Stadtteil Barmbek einen Mann erstochen und sechs Menschen zum Teil schwer verletzt. Zwar hatte es zuvor Hinweise auf ihn und sein Verhalten gegeben, er hatte sich aber auch über lange Phasen unauffällig verhalten. Bei dem erst vor kurzem in den Sicherheitsbehörden eingeführten System zur Bewertung von Gefährdern - es heißt Radar-ITE - wäre A. daher wohl auch nicht aufgefallen.

"Mit seinem Verhalten wäre er nicht als Gefährder eingestuft worden", sagte Heise. A. stehe für einen neuen "Tätertyp", sagte Torsten Voß, Präsident des Hamburger Verfassungsschutzes der "Frankfurter Allgemeine Zeitung". Für Personen, "bei denen möglicherweise neben extremistisch motivierten auch andere, psychische Gründe mit eine Rolle spielen". Es könnten Traumatisierungserfahrungen, tatsächliche oder gefühlte Diskriminierungen oder Brüche in der Biografie sein. "Und solche Täter können dann die Religion zur Rechtfertigung ihrer Taten instrumentalisieren."

Am Freitag beginnt in Hamburg der Prozess gegen den Mann. Der Generalbundesanwalt wirft A. heimtückischen Mord aus niedrigen Beweggründen vor, Mordversuch und Körperverletzung.

Hinweise, dass er Verbindungen zu einer terroristischen Vereinigung hatte, gibt es nicht. Heise gestand auch Fehler der Sicherheitsbehörden ein: "Wir müssen sagen, in diesem Einzelfall ist der Umgang mit den Hinweisen nicht optimal gelaufen, insbesondere was die Schnelligkeit der Bewertung dieser Hinweise anbelangt", sagte er. Die Tat wäre aber wohl auch ohne die Fehler passiert. "Der Tatentschluss ist nach unseren Erkenntnissen extrem kurz vor der Tat gefallen", sagte Heise der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung". "Das macht den Fall so besonders." Zu der nach der Tat angeordneten Überprüfung alter Hinweise auf mögliche Islamisten äußerte Heise, diese sei zwar noch nicht abgeschlossen - es habe bislang aber keine herausragenden Erkenntnisse gegeben.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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