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DGB-Chef Sommer fordert scharfe Kontrolle des Mindestlohns

Archivmeldung vom 24.03.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.03.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: Rainer Aschenbrenner / pixelio.de
Bild: Rainer Aschenbrenner / pixelio.de

Die Gewerkschaften drängen auf eine wirksamere Kontrolle des gesetzlichen Mindestlohns, als bislang im Gesetzentwurf von Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) vorgesehen. "Für das Gesetz zum Mindestlohn gilt, was für alle Gesetze gilt: Die Einhaltung muss streng überwacht und kontrolliert werden", sagte der Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Michael Sommer, dem "Handelsblatt".

Er erinnerte Nahles an ihr Versprechen, eine Info-Hotline einzurichten, bei der Anrufer Verstöße melden können. Diese Ankündigung müsse nun auch umgesetzt werden, forderte Sommer. "In Großbritannien gibt es ebenfalls eine solche Hotline, die sich als sehr wirkungsvoll erwiesen hat."

Wichtig sei, dass die Anrufer vor Benachteiligungen durch die Arbeitgeber geschützt würden, wenn sie die Hotline nutzen. Dies kann nach Ansicht des DGB am besten erreicht werden, wenn Meldungen auch anonym möglich sind. Auch Arbeitgeber sollen laut DGB ein Melderecht haben. Für sie könnte die Hotline eine Möglichkeit sein, "Schmutzkonkurrenz durch Lohndumping in anderen Unternehmen bekannt zu machen und dadurch Wettbewerbsverzerrungen aufzudecken und abstellen zu können", heißt es dazu in einem Papier des DGB.

Sommer hält es zudem für erforderlich, dass die Politik den Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften die Möglichkeit gibt, direkt per Gericht gegen Arbeitgeber vorzugehen, die den Mindestlohn unterlaufen. Dazu sei allerdings ein Verbandsklagerecht nötig. Dies gibt es in Deutschland bisher nur in sehr eingeschränktem Umfang etwa beim Umwelt- und Verbraucherschutz. Nach dem Gesetzentwurf des Arbeitsministeriums sollen Verstöße gegen den Mindestlohn zwar mit Bußgeldern von bis zu 500.000 Euro geahndet werden können. Außerdem sind für ausländische Arbeitgeber umfassende Meldepflichten geplant. Inländische Arbeitgeber müssen bei Prüfungen zwei Jahre rückwirkend belegen können, wen sie zu welchen Konditionen beschäftigt haben.

Dass dies auch regelmäßig geprüft wird, dafür gibt es aber bislang keine Gewähr. So ist eine Hotline bislang nicht vorgesehen. Zudem wurde die nötige Aufstockung des Prüfpersonals bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit bislang vom zuständigen Bundesfinanzminister nicht genehmigt.

Bericht: Ministerien prüfen höhere Altersgrenze für Mindestlohn

Die Bundesministerien sollen laut eines "Spiegel"-Berichts prüfen, ob es beim gesetzlichen Mindestlohn eine höhere Altersgrenze als die von Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) geplante geben soll, nach der der Mindestlohn ab einem Alter von 18 Jahren gelten soll. So hätten es die Parteivorsitzenden Angela Merkel (CDU), Horst Seehofer (CSU) und Sigmar Gabriel (SPD) bei ihrem jüngsten Treffen beschlossen, heißt es in dem Bericht.

Insbesondere Vertreter der Arbeitgeber sowie des Wirtschaftsflügels der Union fordern eine höhere Altersgrenze von mindestens 21 Jahren, damit junge Menschen nicht verleitet würden, einen 8,50-Euro-Job anzunehmen statt eine schlechter bezahlte Ausbildung zu beginnen. In 21 EU-Mitgliedstaaten gibt es einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn: Nur in drei Staaten liegt die Altersgrenze über 18 Jahren.

Arbeitsministerin Nahles erhielt von den drei Parteichefs weitere Aufträge: Sie soll die Zeitungsverleger auffordern, einen Vorschlag für jene Gebiete zu unterbreiten, in denen Probleme mit dem Mindestlohn für Zeitungsboten erwartet werden. Zudem soll sie eine Lösung für Erntehelfer finden. Zur Kontrolle des Mindestlohns will das Bundesfinanzministerium bis zu Tausend neue Stellen beim Zoll einrichten.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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