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Justizminister Maas kündigt noch striktere strafrechtliche Regelungen für den Bereich Datenhehlerei an

Archivmeldung vom 08.08.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.08.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Doris Oppertshäuser
Heiko Maas Bild: SPD-Saar
Heiko Maas Bild: SPD-Saar

Die Bundesregierung will, als Reaktion auf die jüngsten Datenklau-Affären, den Diebstahl von Daten und Identitäten aus dem Internet noch schärfer strafrechtlich sanktionieren. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) kündigte im Interview mit der in Hannover erscheinenden Neuen Presse an: "Wenn Hacker mit krimineller Energie Daten abgreifen, müssen wir dagegen mit der ganzen Härte des Strafrechts vorgehen."

Auch der Handel mit rechtswidrig erlangten Daten, insbesondere auf einschlägigen Plattformen im Internet, stelle ein sehr ernst zu nehmendes Problem dar. "Wir prüfen derzeit, wie wir im Bereich der Datenhehlerei Strafbarkeitslücken schließen können." Klar sei aber auch, allein mit den Mitteln des Strafrechts werden wir das Problem nicht lösen lassen. Schon jetzt drohe Datendieben "in besonders schweren Fällen sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren".

Den Nutzern riet Maas, regelmäßig ihre Passwörter zu ändern. Aber vor allem seien auch die Anbieter in der Pflicht, die Daten Ihrer Kunden bestmöglich zu schützen. Maas zeigte sich überzeugt, dass "Anbieter, bei dem die Kundendaten unsicher sind, auch bei den Verbrauchern in Zukunft kein Vertrauen mehr finden" würden. Insgesamt habe das Ausmaß der Ausspähung in den vergangenen Jahren dramatisch zugenommen. "Wir müssen aufpassen, dass Freiheit und Bürgerrechte im Netz nicht unter die Räder kommen", so Maas.

Mit nationalen Lösungen allein käme man aber nicht weiter. "Wir sollten in Europa vorangehen und innerhalb der EU für ein einheitliches, hohes Datenschutzniveau kämpfen", forderte Maas. Dafür brauche man die EU-Datenschutzgrundverordnung. "Darin wollen wir für die Verbraucher auch eine transparente Einwilligungsregel einführen. Unternehmen sollen ihre Daten nur dann verwenden dürfen, wenn die Kunden dem ausdrücklich und klar erkennbar zugestimmt haben." Nicht die Unternehmen, sondern die Nutzer selbst sollten die Entscheidung darüber treffen, was mit Ihren Daten passiere.

Quelle: Neue Presse Hannover (ots)

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