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Mietpreisbremse wirkt laut DIW-Studie nicht

Archivmeldung vom 01.06.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.06.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Tim Reckmann / pixelio.de
Bild: Tim Reckmann / pixelio.de

Die Mietpreisbremse funktioniert laut einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) nicht. Die Bremse habe den Anstieg der Mieten "nicht entschleunigen" können, sie habe kurzfristig "sogar zu einem stärkeren Mietpreisanstieg" geführt, heißt es in dem Papier, das aus Anlass des einjährigen Bestehens der Mietpreisbremse an diesem Mittwoch vorgestellt wird und aus dem die "Süddeutsche Zeitung" vorab berichtet.

Mit dem Gesetz zur Mietpreisbremse wurde den Bundesländern erlaubt, Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten auszuweisen, in denen die Eigentümer im Regelfall beim Abschluss neuer Verträge höchstens zehn Prozent mehr als die ortsübliche Miete verlangen dürfen. Inzwischen haben elf Bundesländer von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.

Die Mietpreisbremse gilt derzeit in gut 300 Städten mit insgesamt zwanzig Millionen Einwohnern. Den kurzfristigen Anstieg der Mieten erklärt sich das DIW mit "Vorzieheffekten". Eigentümer hätten in Erwartung der Bremse die letzte Chance genutzt, besonders hohe Mieten zu verlangen. Dabei habe ihnen auch eine Ausnahmeregelung in dem Gesetz von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) geholfen. Eigentümer müssen die Miete nie senken. Sie dürfen auch bei einer Weitervermietung die Vormiete verlangen, selbst wenn diese mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Miete liegt.

Um den Effekt der Bremse zu untersuchen, hat das DIW die Mietentwicklung in nebeneinanderliegenden, vergleichbaren Postleitzahl-Bezirken untersucht, bei denen der eine der Bremse unterliegt und der andere nicht. Dabei konnte das Institut keine relevanten Unterschiede beim Preisanstieg feststellen. In der Studie heißt es: "Im gesamten Untersuchungszeitraum sind die Ange­botsmieten in den untersuchten unregulierten Regio­nen monatlich um circa 0,24 Prozent gestiegen. In den untersuchten Regionen mit Mietpreisebremse war die­ser Trend mit monatlichen 0,26 Prozent etwas stärker." Der Unterschied sei also marginal. Wenn es nach dem DIW geht, soll das Gesetz deshalb verschärft werden.

Auch die Mietervereine fordern eine Nachbesserung. Dabei geht es vor allem um drei Punkte. Bisher müssen Eigentümer bei einer Vermietung die Höhe der Vormiete nicht automatisch angeben, obwohl davon die zulässige Miethöhe abhängt. Außerdem müssen sie überhöhte Mieten nicht von Beginn an zurückzahlen, sondern erst vom Moment der Reklamation. Zudem müssen Eigentümer, die sich nicht an das Gesetz halten, kaum Strafen befürchten. Die Studie des DIW beklagt deshalb die "falschen An­reizstrukturen" in dem Gesetz von Maas. Die Autoren schreiben, Vermieter könnten "sich bei Missachtung der Mietpreisbremse kaum schlechter stellen als mit Gesetzestreue".

Justizminister offen für Verschärfung der Mietpreisbremse

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hat sich offen für eine Verschärfung der Mietpreisbremse gezeigt. An diesem Mittwoch ist die Bremse seit einem Jahr in Kraft, Studien zufolge hat sie bisher noch fast keine preisdämpfende Wirkung gehabt. Maas verteidigte in einem Interview mit der "Süddeutschen Zeitung" sein Gesetz trotzdem. Er sagte, die Mietpreisbremse sei "ein Paradigmenwechsel". Erstmals bestimme "nicht mehr allein der Vermieter die Höhe des Mietpreises, sondern es gibt eine objektive gesetzliche Grenze - im Regelfall darf die Miete nur noch zehn Prozent über der ortsüblichen Miete liegen". Darauf könnten sich Mieter jetzt berufen. Wie bei allen Paradigmenwechseln würde es aber "eine gewisse Zeit brauchen, bis Rechte auch in der Praxis wahrgenommen werden". Er könne "Mieter nur ermutigen, ihre Rechte wahrzunehmen".

Bisher hält sich ein großer Teil der Vermieter von Wohnungen in begehrten Lagen nicht an die Mietpreisbremse. Maas sagte deshalb der SZ: "Wenn es wirklich Rechtsbruch im größeren Stil gibt, dann werden wir darauf drängen, ins Gesetz zu schreiben, was die Union bisher blockiert hat: nämlich eine Pflicht des Vermieters, die Vormiete automatisch offenzulegen und einen Anspruch des Mieters, die zu viel gezahlte Miete rückwirkend bis zum Vertragsschluss zurückzubekommen." Beides fordern Mieterverbände seit Langem. Denn bei der Mietpreisbremse gibt es bisher Ausnahmen: Die Miete, die der Vormieter bezahlt hat, darf der Eigentümer auch bei einer Wiedervermietung verlangen, selbst wenn sie mehr als zehn Prozent über dem Mietspiegel liegt. Die Miete des Vormieters steht aber in keiner Wohnungsanzeige, bisher können Wohnungsinteressenten deshalb nicht erkennen, ob die verlangte Miete auch zulässig ist. Außerdem müssen Eigentümer überhöhte Mieten nicht von Beginn an zurückzahlen, sondern erst vom Moment der Reklamation. Zudem müssen Eigentümer, die sich nicht an das Gesetz halten, bisher keine Strafen befürchten. In diesem Punkt lehnt Maas eine Änderung des Gesetzes jedoch ab. Er sagte: "Jetzt warten wir erst einmal ab, wie sich die Mietpreisbremse entwickelt." Außerdem solle man "auch nicht davon ausgehen, dass jeder Eigentümer seine Mieter betrügen will".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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