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Justizministerin: Höhere Mindeststrafen für Kindesmissbrauch

Archivmeldung vom 01.07.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.07.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Christine Lambrecht (2017)
Christine Lambrecht (2017)

Foto: Olaf Kosinsky
Lizenz: CC BY-SA 3.0 de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) will die Strafen für Kindesmissbrauch und für den Besitz von Kinderpornos deutlich verschärfen. Beide Delikte sollten künftig mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Haft belegt und damit als Verbrechen eingestuft werden, sagte die Ministerin der "Bild".

Die Mindeststrafe für Kindesmissbrauch liegt bisher bei sechs Monaten, für den Besitz von Kinderpornografie bei drei Monaten. "Die Strafzumessung muss den furchtbaren Auswirkungen solcher Taten auf die Kinder Rechnung tragen. Deshalb ist eine Anhebung der Mindeststrafe sinnvoll und nötig", sagte die SPD-Politikerin. Zudem werde damit "auch die Einstellung von Verfahren nicht mehr möglich sein, wenn diese Taten als Verbrechen eingestuft sind".

Zur Strafverschärfung allein für den Besitz von Kinderpornografie sagte Lambrecht: "Wer solche Videos besitzt, macht sich mitschuldig an schlimmsten Misshandlungen von Kindern. Dort wird ja nicht geschauspielert, die Vergewaltigungen und widerlichsten sexuellen Übergriffe an Minderjährigen sind real." Die Kinder und ihr Leid seien echt. "Das muss sich im Strafmaß widerspiegeln: Solche Untaten sind Verbrechen. Mindeststrafe: 1 Jahr Gefängnis. Und wenn es nur ein einziges solches Video auf dem Handy ist." Lambrecht kündigte zudem an, im Gesetz auch eine neue Wortwahl für einschlägige Taten durchzusetzen. Der Begriff "Kindesmissbrauch" solle abgeschafft werden.

"Das klingt, als gebe es auch einen legalen `Gebrauch` von Kindern. Eine furchtbare Wortwahl." Deshalb wolle man künftig "klare" Begriffe verwenden: "Es geht um `sexualisierte Gewalt`. Um Gewalt gegen Kinder." Das müsse man auch beim Namen nennen im neuen Gesetz, sagte die SPD-Politikerin. Um trotz der Strafverschärfung bestimmte Verhaltensweisen etwa unter Jugendlichen nicht vom Strafrecht zu überfrachten, werde ihr Gesetzentwurf dafür sorgen, dass etwa "ein Zungenkuss zwischen fast Gleichaltrigen nicht kriminalisiert wird". Dennoch sei klar, so Lambrecht: "Auch Jugendliche, etwa 16-Jährige, werden künftig zur Rechenschaft gezogen, wenn sie Kinderpornografie auf ihrem Computer haben. Ich will da ein deutliches Signal gerade auch für Jugendliche setzen: Darstellungen sexueller Gewalt gegen Kinder sind ein widerwärtiges Verbrechen." Diese Einsicht könne gar nicht früh genug geschehen - auch im Jugendstrafrecht, so die Ministerin.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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