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Maut-Gutachter Hillgruber: EU-Ausländer werden nicht diskriminiert

Archivmeldung vom 03.11.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.11.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Dennis Witte
Bild: H.D.Volz / pixelio.de
Bild: H.D.Volz / pixelio.de

In der Diskussion um die Pkw-Maut rechtfertigt der Bonner Staatsrechtler Christian Hillgruber, warum er in einem bisher nicht veröffentlichten Gutachten für das Bundesverkehrsministerium die Maut-Pläne von Minister Alexander Dobrindt (CSU) für vollständig vereinbar mit dem EU-Recht erklärt: In einem Gastbeitrag für die "Welt" schreibt Hillgruber, dass EU-Ausländer in Dobrindts Konzept "nicht gegenüber inländischen Nutzern schlechter gestellt und mithin nicht diskriminiert" werden.

Zur Begründung führt Hillgruber an, dass "die Pflicht zur Zahlung der Infrastrukturabgabe unabhängig von Staatsangehörigkeit oder Wohnort des Kfz-Halters beziehungsweise -Nutzers" bestehe und "In- wie Ausländer bei der Jahresvignette in grundsätzlich gleicher Höhe" betreffe. Darüber hinaus stelle "auch die vorgesehene Kombination der Infrastrukturabgabe mit entsprechenden Freigrenzen bei der Kfz-Steuer keine mittelbare oder `verschleierte` Diskriminierung dar".

Vielmehr wird laut Hillgruber bei dem Plan lediglich ein bisheriger Vorteil eines Ausländers etwas gemindert. Dieser Vorteil bestehe darin, dass ein ausländischer Benutzer deutscher Fernstraßen derzeit nichts für deren Finanzierung zahlt, während ein Inländer einen solchen Beitrag mit der Kfz-Steuer leistet. Zwar werde, so schreibt Hillgruber, jener Vorteil des Ausländers "mit der Einführung einer auch von Haltern ausländischer Kfz bei der Nutzung deutscher Autobahnen zu entrichtenden Infrastrukturabgabe sowie einer korrespondierenden Freigrenze bei der Kfz-Steuer für Inländer effektiv verringert".

Aber "dieser Teilentzug eines bisher bestehenden Vorteils" bedeute "noch keine diskriminierende Nachteilszufügung. Die Kompensation der Infrastrukturabgabe bei der Kraftfahrzeugsteuer führt nicht dazu, dass sich der Halter eines in Deutschland Kfz-steuerpflichtigen Kfz im Ergebnis besser steht als ein von dieser Steuer befreiter Halter eines im EU-Ausland zugelassenen Kfz". Vielmehr müsse ein Ausländer künftig "im für ihn ungünstigsten Fall eine Infrastrukturabgabe in gleicher Höhe wie der Halter eines inländischen Kfz zahlen". Hingegen müsse der Inländer "zusätzlich noch eine - nun allerdings geringere - Kfz-Steuer entrichten".

Daraus folgert Hillgruber: "Die Maßnahmenkombination führt zu keiner Benachteiligung ausländischer Kfz-Halter, sondern lediglich zu einer gewissen Annäherung der Belastung, die für inländische Kfz-Halter nach wie vor insgesamt deutlich höher liegt." Hillgruber verweist dabei auf das sogenannte Kohärenzprinzip im EU-Recht. Dieses Prinzip solle verhindern, dass sich aus den Binnenmarktfreiheiten für EU-Ausländer bei dem Überschreiten von Grenzen "ein überproportionaler Vorteil" gegenüber jenen Inländern ergibt, "die mangels grenzüberschreitenden Charakters ihrer Aktivitäten keinen unionsrechtlichen Schutz genießen". Daher ist es laut Hillgruber den Mitgliedsstaaten erlaubt, zwischen In- und Ausländern "einen Lastenausgleich bei der Finanzierung der Straßenverkehrsinfrastruktur" vorzunehmen.

"Die Kompensation der Infrastrukturabgabe bei der Kfz-Steuer stellt daher eine legitime Maßnahme dar, die die steuerliche Vorbelastung von Haltern im Inland zugelassener Kfz in der Infrastrukturfinanzierung angemessen berücksichtigt", schreibt Hillgruber. Im Übrigen geschehe dies so, dass "die Finanzierung der Fernstraßeninfrastruktur von einem bisher reinen Steuermodell teilweise auf ein Benutzungsgebührenmodell umgestellt" werde. Das trägt laut Hillgruber "dem von der EU-Kommission wiederholt betonten Gedanken einer verstärkten Nutzerfinanzierung Rechnung".

Dobrindt lehnt Nutzung der Mautdaten zur Verbrechensbekämpfung ab

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) hat Forderungen, die Mautdaten für die Verbrechensbekämpfung zu nutzen, eine klare Absage erteilt. "Das kommt überhaupt nicht in Frage", sagte der CSU-Politiker der "Süddeutschen Zeitung". "Die Mautdaten werden ausschließlich für die Mautentrichtung aufgenommen und unter keinen Umständen anderen Zwecken zur Verfügung gestellt, auch nicht dem Bundeskriminalamt oder anderen Sicherheitsbehörden."

Zuvor hatte der Präsident des Bundeskriminalamts, Jörg Ziercke, dafür plädiert, Mautdaten künftig auch für die Aufklärung von Straftaten nutzbar zu machen. Dobrindts Gesetzentwurf zur Pkw-Maut schließe eine solche Nutzung allerdings ausdrücklich aus, berichtet die SZ. Die Daten dürften nur für die Zwecke der Maut genutzt werden. Im Gesetzentwurf stehe wörtlich: "Eine Übermittlung, Nutzung oder Beschlagnahme dieser Daten nach anderen Rechtsvorschriften ist unzulässig." Das sei "die härteste Datenschutzvorschrift in Deutschland, die wir kennen", sagte Dobrindt dem Blatt.

Meyer: Soli zur Finanzierung der Infrastruktur verwenden

In der Debatte um die Einnahmen aus der Pkw-Maut fordert der Vorsitzende der Verkehrsministerkonferenz, Schleswig-Holsteins Ressortchef Reinhard Meyer (SPD), langfristig den Solidaritätszuschlag zur Finanzierung der Infrastruktur verwenden. "Wir müssen auch Haushalts- und Steuermittel heranziehen", sagte Meyer der "Welt".

"Ab 2020 sollten wir den Soli zweckgebunden nutzen: 50 Prozent für die Infrastruktur, 50 Prozent zum Schuldenabbau", schlug Meyer vor. "Sollte es hier keine Einigung geben, ist die Anhebung der Mineralölsteuer die Ultima Ratio."

Der VMK-Chef erinnerte an die Vorschläge der Bodewig-Kommission, die die Verkehrsministerkonferenz "nach wie vor" für richtig halte, um die erforderlichen 7,2 Milliarden Euro zum Erhalt der Infrastruktur aufzubringen. "Die 16 Länder haben der Bundesregierung den Werkzeugkasten längst vor die Tür gestellt. Berlin muss sich nur bedienen", appellierte Meyer an die Bundesregierung.

Er wies darauf hin, dass allein eine Lkw-Maut für Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen auf allen Straßen jährlich mehr als vier Milliarden Euro einbringen könne. "Das wäre ein erheblicher Batzen und nicht zu vergleichen mit den vorgelegten Pkw-Mautplänen. Ein 40-Tonner schädigt eine Straße 60.000-mal mehr als ein Mittelklasseauto."

Der stellvertretende SPD-Vorsitzende Olaf Scholz mahnte eine genaue Prüfung des Maut-Konzepts von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) an. Der Gesetzentwurf bewege sich "auf den ersten Blick entlang der Konturen des Koalitionsvertrags", sagte Scholz der "Welt". "Die zweiten, dritten und vierten Blicke werden jetzt natürlich erforderlich sein." Für die SPD gelte jedenfalls, dass sie zur Koalitionsvereinbarung stehe.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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