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Wahlrecht: Bundestag hat riesiges Repräsentationsproblem

Archivmeldung vom 29.03.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.03.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: "obs/Deutscher Familienverband e.V./Photostudio Klam"
Bild: "obs/Deutscher Familienverband e.V./Photostudio Klam"

Der Bundestag hat ein riesiges Repräsentationsproblem. "Die Abgeordneten vertreten schließlich nur 80 Prozent der Bundesbürger, denn 13 Millionen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren bleiben außen vor", kritisiert der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Familienverbandes (DFV), Sebastian Heimann.

"Sie sind vom Wahlrecht komplett ausgeschlossen. Das ist nicht im Sinne von Artikel 20 des Grundgesetzes." Die DFV-Kampagne "Nur wer wählt, zählt!" will diese Lücke im demokratischen System schließen und fordert ein Wahlrecht ab Geburt (www.wahlrecht.jetzt).

Laut Grundgesetz geht alle Staatsgewalt vom Volke aus, gleichzeitig schränkt Artikel 38 das Wahlrecht wieder ein, denn ihre Stimme dürfen Bundesbürger erst abgeben, wenn sie 18 Jahre alt geworden sind.

"Das ist ein Widerspruch in der Verfassung selbst", sagt Heimann. "Wir brauchen doch keine Angst vor mehr Demokratie zu haben." Bis die Kinder bereit sind zu wählen, handeln Eltern treuhänderisch und in ihrem Sinne - wie in jeder anderen Situation bereits auch - und üben damit das Wahlrecht aus.

Trägt sich das Kind ins Wahlregister ein, erlischt das Treuhänderwahlrecht der Eltern. Damit wird sichergestellt, dass der Bundestag wirklich alle Bürger umfassend repräsentiert.

"Die Parteien müssen sich überlegen, ob sie die Interessen von Familien noch länger ihrem gewohnten Wahlklientel unterordnen oder ob sie für eine zukunftsfeste und nachhaltige Demokratie eintreten, die Kinder und Jugendliche vom politischen System nicht mehr kategorisch ausschließt", betont der DFV-Bundesgeschäftsführer.

Schon heute machen die Wähler über 65 Jahre mit 17 Millionen mehr als ein Viertel der rund 62 Millionen Wahlberechtigten in Deutschland aus. 2060 werden es laut Prognose des Bundesamtes für Statistik knapp 24 Millionen sein - während die Gesamtbevölkerung um sechs Millionen Menschen schrumpft.

In den kommenden Jahrzehnten werden also immer mehr Ältere immer weniger Jüngeren gegenüber stehen.

"Um es deutlich zu sagen: Es geht uns nicht um ein Ausspielen der Generationen gegeneinander", so Heimann. "Aber Demografie ist mehr als die einseitige Auseinandersetzung mit der Überalterung unserer Gesellschaft und den daraus entstehenden Problemen. Demografie schließt auch die Entwicklung der jungen Generationen ein und muss ihre Bedürfnisse im Auge behalten. Kinder und Jugendliche aber kommen in der Politik kaum noch vor - es sei denn, es geht um Kinderbetreuung, die dafür sorgen soll, die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes möglichst wenig einzuschränken."

Wir brauchen einen Wandel und sollten 13 Millionen Bundesbürger nicht mehr vom Wahlrecht ausschließen. Kinder und Jugendliche interessieren sich für Politik und ihre langfristigen Konsequenzen, sie wollen ihre Zukunft mitgestalten. Deshalb brauchen wir ein Wahlrecht ab Geburt.

"Der hohe Wert unserer Demokratie wird in diesen Zeiten deutlicher denn je", betont Heimann. "Demokratie heißt 'Herrschaft des Volkes' - nicht des volljährigen Volkes - und muss die Interessen aller Bevölkerungsgruppen einschließen. Mit einem Wahlrecht ab Geburt muss Deutschland Vorreiter für ein wirklich allgemeines Wahlrecht sein, das niemanden mehr ausschließt."

Quelle: Deutscher Familienverband e.V. (ots)

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