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Zeitung: Durchsuchung von Edathys Räumen offenbar nicht rechtens

Archivmeldung vom 09.05.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.05.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Doris Oppertshäuser
Sebastian Edathy Bild: edathy.de
Sebastian Edathy Bild: edathy.de

Die Durchsuchung der Privat- und Büroräume des einstigen SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy am 10. Februar dieses Jahres war offenbar nicht rechtens. Ein Sprecher des Bundestages bestätigte gegenüber der F.A.Z. (Samstagsausgabe) eine entsprechende Darstellung von Edathys Anwalt Christian Noll.

Nach Auffassung Nolls genoss Edathy bis zum Ende jenes Tages noch Immunität als Abgeordneter. Das sehen die Juristen des Bundestages ebenso und verweisen dabei auf Paragraph 47 des Bundeswahlgesetzes. Nach Angaben des Sprechers erlischt das Mandat erst mit Ablauf des Tages, an dem der Bundestagspräsident dem Abgeordneten bestätigt, dass er seine Verzichtserklärung erhalten hat. Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) hatte das erst am 10. Februar getan, dem Tag der Durchsuchung der Räume Edathys. Diese hätte demnach frühestens am 11. Februar stattfinden dürfen. Edathy selbst hatte zwar bereits am 6. Februar mit Wirkung zum 7. Februar seinen Mandatsverzicht gegenüber dem Bundestagspräsidenten erklärt. Im Bundestag wird jedoch die Auffassung vertreten, dass das an der Rechtslage nichts ändere.

Edathy macht Staatsanwaltschaft neue Vorwürfe

Der Ex-SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy hat der Staatsanwaltschaft Hannover neue Vorwürfe gemacht. Er sei laut Auskunft des Deutschen Bundestags von dieser Woche erst mit Ablauf des 10. Februar 2014 nicht mehr Mitglied des Deutschen Bundestages gewesen, die Einleitung des Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft Hannover am 10. Februar 2014 und die daraus folgenden Durchsuchungsmaßnahmen seien somit verfassungswidrig gewesen. "Am 10. Februar 2014 hätten keine Ermittlungen eingeleitet werden dürfen, da dies die vorherige Unterrichtung des Bundestagspräsidenten erfordert hätte", schrieb Edathy am Freitag in einer kurzen Mitteilung.

Offenkundig habe sich die Staatsanwaltschaft Hannover bei ihrem Handeln nicht an Recht und Gesetz orientiert. "Den unbestreitbaren Verfassungsbruch durch die Staatsanwaltschaft Hannover habe ich zum Anlass genommen, heute über meinen Anwalt die niedersächsische Justizministerin zu ersuchen, die Staatsanwaltschaft Hannover umgehend von der Zuständigkeit für das grundgesetzwidrig zustande gekommene Ermittlungsverfahren zu entbinden", so Edathy weiter.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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