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Haucap: Mutmaßlichem Auto-Kartell drohen "erhebliche Bußgelder"

Archivmeldung vom 22.07.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.07.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
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Bild: Tony Hegewald / pixelio.de

Justus Haucap, ehemals Chef der Monopolkommission, rechnet mit "erheblichen Bußgeldern" für die beteiligten Konzerne, falls sich der Kartellvorwurf gegen deutsche Autobauer bestätigen sollte. "Sollten die Meldungen zutreffen, wäre das ein erheblicher Kartellrechtsverstoß, der wohl auch erhebliche Bußgelder nach sich ziehen dürfte", sagte Haucap der "Welt".

"Nach dem Lkw-Kartell, das mit dem bisherigen Rekord-Bußgeld von rund drei Milliarden Euro bestraft wurde, wäre das ein zweiter großer Kartellfall für die Automobilwirtschaft." Er rechne in dem Fall mit einem "erheblichen Bußgeld", welches über die im Lkw-Kartell verhängte Summe hinausgehen dürfte - "auch wegen des sehr langen Zeitraums von rund 20 Jahren - falls diese Kartellabsprachen wirklich schon seit den 1990er-Jahren stattgefunden haben".

Zugleich dürften die Schadensersatzforderungen, welche die Automobilhersteller aktuell gegen ihre Zulieferer erheben, weil diese Kartelle gebildet haben, weitgehend hinfällig sein, fügte er an. "Es wäre geradezu verständlich, dass die Zulieferer dann als Gegenreaktion auf das Kartell der Autobauer auch Kartelle gegründet haben." Laut einem Bericht des "Spiegels" soll sich die deutsche Autoindustrie seit den 1990er-Jahren in geheimen Arbeitskreisen über die Technik ihrer Fahrzeuge, über Kosten, Zulieferer, Märkte, Strategien und sogar über die Abgasreinigung ihrer Dieselfahrzeuge abgesprochen haben. "Wenn Automobilhersteller sich tatsächlich über ihre Strategien, über die Auswahl von Zulieferern und die Preise von Bauteilen abgestimmt haben sollten, wäre das ein eklatanter Verstoß gegen das Kartellverbot", sagte Haucaps Kollege Daniel Zimmer, der von 2012 bis 2016 an der Spitze der Monopolkommission stand, der Zeitung.

"Wettbewerber müssen über ihr Marktverhalten autonom entscheiden - das gehört zu den Grundregeln der Marktwirtschaft." Unternehmen dürften ihr Verhalten am Markt grundsätzlich nicht koordinieren. "Wenn beispielsweise bei einem Verbandstreffen ein Unternehmensvertreter beginnt, die künftige Preissetzung zu thematisieren, ist jedem anderen Teilnehmer zu raten, unter Protest den Raum zu verlassen."

Anderenfalls laufe er Gefahr, später wegen Teilnahme an einem Kartelltreffen belangt zu werden. Unterdessen forderten die Grünen Entschädigungen für Autobesitzer. "Das ist organisierter Verbraucherbetrug. Dafür müssen die Kunden entschädigt werden", sagte Grünen-Fraktionsvize Oliver Krischer der "Bild" (Samstagsausgabe). "Wenn ein Autobesitzer die anstehende Nachrüstung nicht mitmachen will, muss ihm der Hersteller sein Auto zum Restwert abkaufen."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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