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Berlin: Verwaltungsgericht weist Eilantrag gegen 2G-Regel ab

Archivmeldung vom 23.12.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.12.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Jusitzia: Leider seit vielen Jahrhunderten blind und damit nicht in der Lage für Gerechtigkeit einzustehen (Symbolbild)
Jusitzia: Leider seit vielen Jahrhunderten blind und damit nicht in der Lage für Gerechtigkeit einzustehen (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

In Niedersachsen wurde die 2G-Regel im Einzelhandel jüngst gekippt. Daraufhin hatte auch der Konzern Galeria Karstadt Kaufhof in Berlin einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht eingelegt. Das Gericht wies den ab. Dies berichtet das Magazin "RT DE".

Weiter berichtet RT DE: "Laut einem Bund-Länder-Beschluss gilt im Einzelhandel die sogenannte 2G-Regel – Zutritt nur für Geimpfte oder Genesene. Ausgenommen seien lediglich Geschäfte des täglichen Bedarfs wie Supermärkte, Apotheken oder Bäckereien. Bei Gerichten in ganz Deutschland sind inzwischen Klagen dagegen eingegangen. In Niedersachsen wurde jüngst jene Regel vom Gericht gekippt. In Berlin jedoch wies das Verwaltungsgericht einen Eilantrag des Konzerns Galeria Karstadt Kaufhof ab.

Das Gericht erkannte zwar an, dass die Regelung einen erheblichen Eingriff in das Grundrecht der Berufsfreiheit darstelle. Allerdings stehe dem ein "schwerwiegendes öffentliches Interesse" entgegen. Zudem betreffe die Einschränkung "nur eine Minderheit der in Berlin lebenden Bevölkerung, zu der immerhin über 2,6 Millionen geimpfte, ganz überwiegend volljährige Personen" zählten, heißt es seitens des Gerichts.

"Die Regelungen, mit denen auf die weiterhin hohen Infektionszahlen vorrangig ungeimpfter Personen und das zunehmende Aufkommen der hochansteckenden Virusvariante Omikron" reagiert werde, seien verhältnismäßig, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts. Weiter heißt es: "Sie dienten mit dem Schutz vor der Ausbreitung des Coronavirus einem legitimen Ziel."

Hiermit solle das Infektionsgeschehen verlangsamt und zugleich die Belastung für das Gesundheitswesen insgesamt reduziert werden. Die 2G-Bedingung sei geeignet, dieses Ziel zu fördern, weil sie die auch im Einzelhandel bestehende Infektionsgefahr verringere. Mildere Mittel stünden derzeit nicht zur Verfügung, so das Gericht. 

Eine Alternative wie etwa, den Zugang mit einem negativen PCR-Test doch auch den Ungeimpften zu ermöglichen, "binde dringend anderweitig benötigte Testkapazitäten", so das Gericht. 

Die Handelskette kann noch gegen den Beschluss Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erheben.

Die Corona-Krise hat die wirtschaftliche Lage des Warenhauskonzerns verschlechtert. Anfang des Jahres wurde dem Handelsriesen ein Darlehen über 460 Millionen Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) der Bundesregierung gewährt, um die Liquidität des Konzerns in der Pandemie zu sichern. Anfang Dezember hatte die Handelskette einen Antrag auf weitere Staatshilfen gestellt. "

Quelle: RT DE


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