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Für mehr Gleichberechtigung der Weltanschauungen in der Bundespolitik

Archivmeldung vom 23.09.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.09.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Familie (Symbolbild)
Familie (Symbolbild)

Bild: AfD Deutschland

Im Rahmen einer Online-Pressekonferenz hat Michael Bauer, Vorstand der Humanistischen Vereinigung K.d.ö.R., heute sieben Kernforderungen an die nächste Bundesregierung formuliert, um endlich die Gleichstellung der humanistischen Wertegemeinschaft zu erreichen.

Denn die amtierende Regierungskoalition hat vor allem die Interessen religiöser Menschen im Fokus, dabei gehört über ein Drittel der Bevölkerung keiner Konfession an und bezeichnet sich als nicht-religiös. Die Humanistische Vereinigung appelliert bereits jetzt an die nächste Bundesregierung, die gesellschaftliche Pluralität anzuerkennen und das im Grundgesetz festgelegte Recht auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit auch in konkrete Politik umzusetzen.

Dazu Michael Bauer (Vorstand): "Das Recht auf ein Leben nach der eigenen Weltanschauung und auch darauf, keiner Religion anzugehören, ist ein Grund- und Menschenrecht. Die Gesetzgebung und auch die Politik orientieren sich jedoch in vielen Bereichen immer noch an den Kirchen und der Religion. Das ist weder zeitgemäß, noch wird es unserer gesellschaftlichen Realität gerecht. Deshalb appellieren wir mit unseren sieben Kernforderungen an die nächste Bundesregierung, die alten Zöpfe abzuschneiden und endlich die Interessen von Nicht-Religiösen nachdrücklich auf die politische Agenda zu setzen."

Sieben Kernforderungen und Formulierungsvorschläge der Humanistischen Vereinigung für den Koalitionsvertrag der Bundesregierung in der 20. Wahlperiode des Deutschen Bundestages

1. Die wachsende Bedeutung von Weltanschauungsgemeinschaften anerkennen

In der Mehrzahl der Wahlprogramme zur Bundestagswahl 2021 finden Weltanschauungsgemeinschaften neben den christlichen Kirchen und anderen Religionsgemeinschaften kaum Erwähnung. Dieser Fehler darf im Koalitionsvertrag nicht wiederholt werden.

"Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften leisten gleichermaßen wichtige soziale und gesellschaftliche Arbeit. Humanistische Weltanschauungsgemeinschaften treten für die Rechte nicht-religiöser Menschen mit einer humanistischen Haltung ein. Letztere stellen eine stetig wachsende und gesellschaftlich relevante Gruppe dar."

2. Echte Gleichberechtigung und Mitspracherecht für Weltanschauungsgemeinschaften

Der neutrale Staat darf aufgrund des Grundsatzes von Gleichheit und Differenzierungsverbot keiner Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft einen Vorzug geben. Dennoch werden bestimmte Religionsgemeinschaften und damit die ihnen zugehörigen Bürger*innen heute immer noch privilegiert, obwohl ihr Anteil an der Bevölkerung stetig sinkt. Die im Grundgesetz angelegte Gleichberechtigung aller Bürger*innen in Deutschland, unabhängig davon, ob sie einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft angehören oder nicht, ist durch die kommende Bundesregierung gesellschaftlich und politisch zu verwirklichen.

"Alle Bürger*innen in Deutschland sollen die gleichen Rechte und Chancen haben, unabhängig davon, welcher Religion oder Weltanschauung sie sich verbunden fühlen. Wir wollen eine zeitgemäße Anpassung der politischen und rechtlichen Grundlagen unseres Gemeinwesens erreichen, die der religiös-weltanschaulichen Vielfalt in Deutschland entspricht und das Modell der "Kirchenförmigkeit" vieler Rechtsbereiche überwindet. Dazu gehört u. a. die Einführung eines regelmäßigen Dialogs mit allen religiös-weltanschaulichen Gruppierungen, die weltanschaulich plurale Ausrichtung öffentlicher Gedenk- und Trauerfeiern sowie die Überprüfung aller relevanten Ansätze des Bundeshaushalts mit dem Ziel der pluralistischen Vergabe öffentlicher Mittel an die Akteure des weltanschaulichen und religiösen Spektrums gleichermaßen."

3. Staatliche Finanzierung von humanistischen Begabtenförderungswerken

Der Bund fördert spezielle Begabtenförderungswerke für Studierende christlichen, jüdischen und muslimischen Glaubens. Somit haben Studierende und Promovierende dieser Glaubensrichtungen bessere Chancen beim Erhalt eines Stipendiums als andere - vor allem nicht-religiöse - Studierende. Diese Ungleichbehandlung ist durch die kommende Bundesregierung zu korrigieren.

"Wir wollen die Begabtenförderung des Bundes für Studierende und Promovierende für die Förderwerke aller öffentlich-rechtlichen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften öffnen. Dazu gehört die staatliche Finanzierung der Humanistisches Studienwerk A.ö.R. für Studierende mit einer humanistischen Lebenseinstellung."

4. Seelsorge für Humanisten und Nicht-Religiöse

Seelsorge wird in Deutschland derzeit fast ausschließlich von Religionsgemeinschaften organisiert. Aber auch nicht-religiöse Menschen brauchen in besonderen Lebenssituationen ihnen entsprechende Seelsorgeangebote. In den Niederlanden und in Belgien kümmert sich die Humanistische Seelsorge schon seit Jahrzehnten um diesen Personenkreis. Angesichts der wachsenden Zahl von Menschen mit nicht-religiöser Lebenseinstellung in unserem Land muss die neue Bundesregierung hier ein Zeichen setzen.

"Wir befürworten und fördern die bundesweite Erprobung und Einführung Humanistischer Seelsorgeangebote für nicht-religiöse Menschen. Eine Humanistische Militärseelsorge in der Bundeswehr wollen wir noch in dieser Legislatur etablieren. Auf Länderebene beteiligen wir uns an der Finanzierung von Modellprojekten, mit dem Ziel Humanistische Seelsorge in Krankenhäusern, Haftanstalten, bei der Polizei sowie zur Not- und Krisenintervention einzuführen. Analog zur Finanzierung theologischer Fakultäten an staatlichen Universitäten werden wir Mittel zur Einrichtung Humanistischer Fakultäten bzw. Professuren an staatlichen Universitäten und Hochschulen bereitstellen, die der Ausbildung humanistischer Seelsorger*innen und weiterer humanistischer Fachkräfte für das Bildungs- und Sozialwesen dienen. An den Hochschulen des Bundes werden wir noch in dieser Legislaturperiode mit den entsprechenden Aufbaumaßnahmen beginnen."

5. Gesetz zum assistierten Suizid und zur Suizidpräventionsberatung

Nach dem wegweisenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2020 ist die neue Bundesregierung aufgefordert, unverzüglich gute Regelungen zur Verwirklichung des Rechts auf ein selbstbestimmtes Lebensende und zur Suizidhilfe umzusetzen. Da Selbstbestimmung nicht dem Urteil anderer unterliegt, dürfen die persönlichen Moralvorstellungen der Abgeordneten des Deutschen Bundestages dabei keine Rolle spielen.

"Wir wollen bis spätestens zur parlamentarischen Sommerpause 2022 ein Suizidhilfegesetz verabschieden, das auf der Entscheidungshoheit der Betroffenen fußt. Darin wollen wir eine qualitativ hochwertige, niedrigschwellige und ergebnisoffene Pflichtberatung zur Suizidprävention gewährleisten. Die letztliche Autonomie der volljährigen Suizidwilligen ist dabei konsequent zu respektieren. Niemand darf zur Unterstützung eines Suizids verpflichtet werden."

6. Für eine weltanschaulich neutrale Entwicklungszusammenarbeit und Katastrophenhilfe

Die aktuelle Strategie der Bundesregierung in der Entwicklungszusammenarbeit und Katastrophenhilfe ist geprägt von einem kritischen Mangel an Distanz gegenüber den beiden großen christlichen Religionsgemeinschaften. Die enorm hohen Hürden für neue Akteure, Strukturen zu schaffen und ihre Projektarbeit zu finanzieren, sind von der kommenden Bundesregierung abzubauen.

"Wir stehen für eine weltanschaulich plurale Entwicklungszusammenarbeit und Katastrophenhilfe, die die Etablierung effektiver Monitoringverfahren sowie die Revision und weltanschaulich gerechte Umverteilung staatlicher Mittel - auch aus dem Haushaltstitel "Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben der Kirchen" - umfasst. Den Zugang neuer Hilfswerke aus dem Bereich der öffentlich-rechtlichen Weltanschauungsgemeinschaften, wie der Humanistisches Hilfswerk A.ö.R., wollen wir durch unbürokratische Anschub- und Projektförderung erleichtern."

7. Schutz und Asyl für bedrohte Humanisten und Atheisten

Weltweit und auch bei uns in Deutschland werden viele Millionen Humanist*innen, Atheist*innen und Apostat*innen diskriminiert, verfolgt, bedroht, eingesperrt oder getötet. Die Regierungskoalition der 19. Legislatur hatte sich besonders dem Schutz von Christ*innen gewidmet. Die neue Bundesregierung muss ihre Politik hier grundlegend ändern, denn Menschenrechte sind für alle da, nicht nur für Christ*innen.

"Wir werden konsequente politische Maßnahmen und Sanktionen gegen Staaten umsetzen, die die Menschenrechte missachten und Menschen aufgrund ihrer Religion oder Weltanschauung oder wegen ihres Einsatzes für die Menschenrechte bedrohen, einsperren oder töten. Bei Asylverfahren wie auch bei der Unterbringung von geflüchteten Personen in Deutschland sind auch die vielfältigen weltanschaulichen Hintergründe zu berücksichtigen."

Quelle: Humanistische Vereinigung (ots)

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