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Stichtag 1. Mai: Leere Einwegflaschen bei allen Händlern zurückgeben

Archivmeldung vom 13.04.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.04.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Quelle: Wincor Nixdorf Aktiengesellschaft
Quelle: Wincor Nixdorf Aktiengesellschaft

Immer häufiger begegnen Verbrauchern in Supermärkten in diesen Tagen Automaten, die ausschließlich Einwegleergut aus Kunststoff zurück nehmen - einer ganz neuen Kategorie von Systemen, die den Trend zur Automatisierung von Abläufen in der Handelsfiliale unterstützen.

Der Grund für die Einführung der Automaten: Ab dem 1. Mai 2006 sind Händler dazu verpflichtet, Einwegflaschen und Dosen auch dann entgegen zu nehmen, wenn sie nicht aus ihrem eigenen Sortiment stammen. Verbraucher können sich dann so manchen Weg sparen und werden leere Dosen und Flaschen - unabhängig davon, wo sie gekauft wurden - an den Leergutrücknahmesystemen los. Sie erhalten dafür einen Pfandbon, den sie an der Kasse der Handelsfiliale einlösen können.

Die Grafik veranschaulicht, was im Inneren des Automaten zwischen der Eingabe der Flasche und dem Ausdruck des Bons vor sich geht: Zunächst wird die Flasche in die Eingabeöffnung gelegt und von dort über ein Transportband zu einer Erkennungseinheit befördert. Dort wird die Flasche abgescannt und gewogen. Form und Gewicht werden mit Informationen abgeglichen, die in einer Datenbank auf einem Computer abgelegt sind. Außerdem wird die Flasche so gedreht, dass der aufgedruckte Barcode gelesen werden kann. Auch die Artikelinformationen, die der Barcode enthält, werden mit denen in der Datenbank abgeglichen. Nur wenn alle Merkmale und Informationen übereinstimmen, wird die Flasche akzeptiert.

Auf diese Weise können in Systemen von Wincor Nixdorf die rund 1600 derzeit in Deutschland gängigen Flaschentypen sicher identifiziert werden. Durch dieses Verfahren wird sichergestellt, dass nur für Flaschen, die in Deutschland verkauft wurden, Pfandgeld ausgezahlt wird. Bringt die Industrie neue Artikel in den Verkehr, so werden alle für den Abgleich notwendigen Daten über die Telekommunikationsnetze in die Computer, welche die Automaten steuern, übertragen. Gleichzeitig kann aber auch online überwacht werden, ob die Automaten einwandfrei funktionieren. Kleinere Störungen können online behoben werden, und im Bedarfsfall können Techniker frühzeitig angefordert werden.

Nach der Erkennung wird die Flasche in einem so genannten Kompaktor zerkleinert. Damit wird das Volumen reduziert, so dass viele "platt gemachte" Flaschen Platz sparend in einem Container entsorgt werden können. Hat der Automat eine Flasche erkannt und akzeptiert, wird ein Bon mit einem Barcode ausgedruckt, der alle Daten über den Vorgang beinhaltet. Gleichzeitig registriert der Computer im Rücknahmesystem diesen Vorgang und sendet eine Information darüber an das Kassensystem des Supermarktes. Dort scannt die Kassiererin den Bon ab und zahlt das Pfandgeld aus, nachdem der Datenabgleich stattgefunden hat. Der Kassencomputer legt den Vorgang buchungstechnisch als erledigt ab und verhindert auf diese Weise, dass der Bon mehrfach benutzt werden kann.

Mit der Einführung von Automaten wird die Sammlung in Containern und Säcken in den Filialen überflüssig. Gleichwohl wird die manuelle Sammlung in vielen Supermärkten weiter praktiziert. Nach Berechnungen von Wincor Nixdorf rechnet sich solch ein System, wenn ein tägliches Rücknahme-Volumen von 300 bis 400 Einheiten überschritten wird.

Stichwort Einwegpfand: Insellösungen bald passé

Nach der Novelle der Verpackungsverordnung geht am 1. Mai die Zeit der so genannten Insel-Lösungen bei der Organisation des Einwegpfandes zu Ende. Mit der Rechtsänderung, die auf Bedenken der EU-Kommission und des Europäischen Gerichtshofs zurückgehen, wird die Handhabung leerer Einweggebinde vor allem für die Verbraucher vereinfacht. Ab Mai gilt: Leere Einwegflaschen und Dosen können generell überall dort zurückgegeben werden, wo Getränke der gleichen Materialart in Einweggebinden verkauft werden. Eine Ausnahme gilt für kleine Läden mit einer Verkaufsfläche von unter 200 Quadratmetern. Sie dürfen auch nach Mai 2006 die Rücknahme auf die Getränkemarken beschränken, die sie im Sortiment führen.

Einheitliches Pfand von 25 Cent

Ab dem 1. Mai ist auf Einweggebinde mit einem Volumen von bis zu drei Litern ein einheitliches Pfand von 25 Cent fällig. Dies gilt bei Bier, Mineralwasser oder kohlensäurehaltigen Erfrischungsgetränken. Das bisherige Pfand von 50 Cent auf Einwegflaschen mit mehr als 1,5 Liter Inhalt entfällt.

Kein Pfand bei umweltfreundlichen Verpackungen

Kein Pfand wird auf ökologisch vorteilhafte Einwegverpackungen erhoben: Getränkekartons oder Schlauchbeutel gelten als umweltfreundlich und bleiben weiterhin von der Pfandpflicht befreit. Das gleiche gilt für Verpackungen von Milch, Wein und Spirituosen.

Pfandpflicht auch für Getränke ohne Kohlensäure

 Neu ist, dass ab dem 1. Mai Erfrischungsgetränke ohne Kohlensäure - zum Beispiel Eistee, isotonische Getränke oder alkoholhaltige Mischgetränke (Alcopops) ebenfalls pfandpflichtig sind.

Experten schätzen Bedarf auf 30.000 Systeme

Den Markt für Systeme für die Annahme von Einwegleergut und für Systeme für die kombinierte Annahme von Einweg- und Mehrwegleergut, der sich aus der Einführung des Einwegpfandes ergibt, schätzen Experten für die mehr als 25.000 deutschen Verbrauchermärkte, Supermärkte und Discounter auf mehr als 30.000 Geräte. Allerdings werden nicht alle Händler in Deutschland ihre Filialen bis zum Stichtag oder noch in diesem Jahr damit ausstatten. Wincor Nixdorf als einer der großen Hersteller geht davon aus, dass die Installation der Geräte bis 2007 andauert.

Trend zur Automatisierung im Handel

Die Nachfrage nach Technologien zur Automatisierung von Prozessen in den Handelsfilialen nimmt weiter zu. Neben Leergutrücknahmesystemen sind Selbstbedienungskassen, an denen Verbraucher ihre Ware selbst scannen und bezahlen, gute Beispiele, oder aber Elektronische Regalplatzetiketten, bei denen sich per Knopfdruck über einen Computer die Preisinformationen auf den kleinen Displays am Regal ändern lassen.


Quelle: Pressemitteilung Wincor Nixdorf

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