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Wie sinnvoll ist Datenschutz im Internetzeitalter und auf welche Weise zeigt er sich?

Archivmeldung vom 07.01.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.01.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: pixabay.com © Antranias (CC0 1.0)
Bild: pixabay.com © Antranias (CC0 1.0)

Ein ausreichender Datenschutz ist insbesondere für Internetuser in der heutigen Zeit nahezu unverzichtbar. Erst vor einigen Monaten ereignete sich der wohl größte Datenklau der Internetgeschichte, bei dem rund 1,2 Milliarden Profildatensätze von einer Hacker-Gruppe aus Russland erbeutet worden sein sollen, aber auch davon abgesehen ist das Thema Datenschutz in den Köpfen der Menschen präsent wie nie. Vorlieben, Interessen, Personaldaten sowie Aufenthaltsorte und vieles mehr werden heutzutage quasi im Vorbeigehen eingesammelt, wenn User auf sozialen Netzwerken surfen, gefährlich wird es aber vor allem dann, wenn kriminelle Elemente ihr Unwesen treiben und womöglich sogar Kontodaten und ähnliche wichtige Kennzahlen ausspionieren.

Bild: Commons.wikimedia.org © lumaxart (CC BY-SA 2.0)
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Bild: pixabay.com © geralt (CC0 1.0)
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Datenschutz ist allerdings nicht nur für Privatpersonen von entscheidender Wichtigkeit, sondern gilt ebenso, wenn es um eigene Erzeugnisse geht, die online oder auf anderen Plattformen veröffentlicht werden. Denn auch das Urheberrecht wird im Zeitalter des Internets immer wichtiger, zumal Inhalte heutzutage weitaus einfacher geteilt und verbreitet werden können.

Creative Commons als Teil des Datenschutzes

Unter „Creative Commons“ ist zunächst einmal eine gemeinnützige Gesellschaft zu verstehen, welche es sich zum Ziel gesetzt hat, kreative Werke auf eine möglichst schnelle und einfache Art miteinander auszutauschen. Die Creative Commons-Lizenz setzt dort an, wo normalerweise mit jedem Interessenten einzeln verhandelt werden müsste – stattdessen genügt es in diesem Fall jedoch, einmal eine Lizenz zu erstellen und diese den Interessenten dann zur Verfügung zu stellen. Diese wiederum wissen nun auf einen Blick, was sie tun dürfen und was nicht. Zudem handelt es sich hierbei um eine sogenannte Standardlizenz, die Anwender davor schützt, in etwaige rechtliche Fallstricke zu geraten und so möglicherweise abgemahnt zu werden. Letztendlich sorgt die Creative Commons-Lizenz also dafür, dass die Nutzung kreativer Inhalte beschleunigt und für Anwender vereinfacht wird.

Doch so praktisch das Modell auch ist, Nutzer sollten trotz allem auch die möglichen Gefahren kennen, die bei einer falschen Handhabung die Folge sein können.

  • Unumkehrbarkeit: Wer sein Werk erst einmal unter der CC-Lizenz der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt hat, der kann diese Entscheidung nicht mehr widerrufen.
  • Die Rechte Dritter: Wenngleich die CC-Lizenz Nutzern viele Möglichkeiten zur Verfügung stellt, so sollte dennoch klar sein, dass ein Lizenzgeber nur so viele Rechte gewähren kann, wie er selbst auch hat. Das heißt also beispielsweise, dass ein Fotograf zwar die Rechte an seinem Bild hat, nicht jedoch auch zwangsläufig an dem Motiv. Laut eines Beitrags des Rechtsanwalts Schwenke fallen darunter beispielsweise Menschen, Bauwerke, Markenprodukte oder das Eigentum anderer Personen, im Zweifelsfall lohnt sich also das vorherige Nachfragen.
  • Keine Haftung des Lizenzgebers: Grundsätzlich ist die Haftung des Lizenzgebers außerdem ausgeschlossen. Wird also ein Bild eines Fotografen genutzt, bei dem beispielsweise das Modell selbst nicht zugestimmt hat, so kann diese Person Schadensersatz verlangen. Der Nutzer wiederum kann diese Kosten jedoch nicht an den Lizenzgeber weitergeben, sondern muss sie selbst tragen.

Die Datenschutzerklärung im Internet

Websites sind darüber hinaus verpflichtet, eine Datenschutzerklärung in ihren Onlineauftritt zu integrieren, sofern personenbezogene Daten des Nutzers verarbeitet werden. Dies kann bereits dann der Fall sein, wenn die IP-Adresse des Nutzers gespeichert wird – soll heißen: Völlig anonymes Surfen auf Websites gibt es heutzutage eher selten, sodass die Datenschutzerklärung fast immer Pflicht ist. Die gesetzliche Grundlage, auf der diese Pflicht beruht, ist folgende:

Werden erstmals personenbezogene Daten für eigene Zwecke ohne Kenntnis des Betroffenen gespeichert, ist der Betroffene von der Speicherung, der Art der Daten, der Zweckbestimmung der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung und der Identität der verantwortlichen Stelle zu benachrichtigen.

Grundsätzlich gilt, dass eine vielleicht nicht notwendige Datenschutzbestimmung zweifellos immer noch besser ist als der Verzicht darauf, sollte diese sich im Nachhinein doch als notwendig erweisen. Die Inhalte, die dabei enthalten sein sollten, sind bereits im Vorfeld fest vorgeschrieben. Wichtig ist außerdem, dass die Erklärung von allen Seiten einer Website erreichbar ist.

Inhalte einer Datenschutzerklärung – darauf kommt es an


Informieren des Users

Vor allem muss angegeben werden, dass eine Speicherung der Daten erfolgt (beispielsweise in Form von Cookies), zu welchem Zweck diese gespeichert werden und wie genau sie weiterverwendet werden.

Rechtliche Texte

Gerade bei derart heiklen Texten geht es nicht selten um jedes einzelne Wort, umso wichtiger ist also die professionelle Erstellung. Am besten eignet sich dafür ein Rechtsanwalt, andererseits gibt es jedoch auch eine Vielzahl an vorgefertigten Vorlagen im Internet – kommen diese zur Anwendung, so geschieht dies in der Regel aber auf eigene Verantwortung. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte aber zumindest eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen.

Unterschied zwischen Datenschutzerklärung und Einwilligung der Datenverarbeitung

Ein klarer Unterschied sollte zwischen der Datenschutzerklärung und der Einwilligung in die Datenverarbeitung gesehen werden. Denn die bloße Erklärung erfüllt lediglich den Zweck des Informierens, während die Einwilligung gewährleistet, dass der User mit der Weiterverarbeitung seiner Daten einverstanden ist. Einen noch genaueren Überblick über beide Varianten bietet ein Blick auf Datenschutzerklärung-online.

Klassische Punkte, die in einer Datenschutzerklärung aufgezählt werden, sind beispielsweise die Anwendung von Google Analytics, Google Adwords oder auch Social Networks wie Facebook und Google+. Aber auch Onlineshops haben genauere Informationen bezüglich der Bezahlung anzugeben, denn gerade hier werden häufig auch Bonitäts- oder Identitätsprüfungen durchgeführt. Unter anderem dient die Website von Stylekiste.de als gutes Beispiel, um die vielseitigen Angaben einer Datenschutzerklärung aufzuzeigen.

Sinn und Unsinn des Urheberrechts im Internet

Ein besonders heikles Thema, das immer wieder hitzig diskutiert wird, ist das Urheberrecht und wie es im Internet angewandt wird. Denn Fakt ist, dass letztendlich nahezu jede Kreation auf anderen Werken aufbaut, das gilt für Filme genauso wie für Romane, Computerspiele und viele andere kreative Werke. Dementsprechend offensichtlich ist es also, dass im Grunde immer die Werke dritter miteinbezogen werden. In diesem Bezug stellt sich allerdings die Frage, wie sinnvoll ein Urheberrecht überhaupt sein kann, zumal letztendlich ohnehin stets zahlreiche verschiedene Einflüsse zusammenführen und diese selbstverständlich nicht alle geahndet werden. Die heutzutage gängigen Abmahnwellen, Patentkriege und sogar Festnahmen der Betreiber von Filehostern beweisen jedoch wiederum, dass schon kleinste unerlaubte Bildernutzungen zu delikaten Strafen und Verfahren führen können. Insbesondere Blogger und Kleinunternehmer trifft es in diesem Zuge seit einigen Jahren immer wieder sehr deutlich – Abmahnungen scheinen demnach tatsächlich ein regelrechter Trend geworden zu sein. Vor knapp zwei Jahren war beispielsweise die Anwaltskanzlei activeLAW in aller Munde, die offenkundig im großen Stil Abmahnungen verschickte, welche pro Bild bis zu 5.000 Euro verlangten. Nutzer können sich vor der ungeliebten Postsendung schützen, indem sie das Urheberrecht so gut wie möglich beachten und einhalten.

  • Für ein Bild, welches im Internet zu finden ist, heißt das zum Beispiel, dass die Person, die das Bild bereitstellt, von der Nutzung wissen muss. Denn dieser Urheberrechtsinhaber besitzt bestimmte Rechte in Bezug auf das geistige Eigentum, darunter fällt auch das Recht zur Vervielfältigung.
  • Ebenso muss im Vorfeld klar sein, wofür das verwendete Bild eigentlich offiziell genutzt werden darf. In der Regel wird dies von der Art des dargestellten Inhalts festgelegt.
  • Weiterhin gilt es unterschiedliche Lizenzen zu unterscheiden. Neben der bereits erwähnten CC-Lizenz sind auch die sogenannten Royalty Free-Lizenzen ein häufig anzutreffendes Modell, welches vor allem bei Microstock-Agenturen, also preisgünstigen Bild-Anbietern, zu finden ist. Vor der Nutzung, Vervielfältigung oder Modifizierungen sollten die jeweiligen Nutzungsbestimmungen allerdings ausführlich begutachtet werden.
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