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Rechtsstreit um "G-mail": Giersch gewinnt gegen Google

Archivmeldung vom 05.07.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.07.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Runde vier im Markenrechtsstreit zwischen Daniel Giersch und Google um das Zeichen "G-mail". "And the winner is": Jungunternehmer Daniel Giersch (33). Er hat geschafft, was angesichts der Größe des Weltkonzerns Google fraglich schien: Google darf das Zeichen "Gmail" in Deutschland nicht verwenden.

"Google verletze damit die prioritätsälteren Markenrechte des Jungunternehmers", so das Hanseatische Oberlandesgericht in seinem Urteil (Az 5 U 87/06, 4.July.2007). "Die Rechtslage ist für das Hanseatische Oberlandesgericht derart eindeutig, dass es die Revision zum Bundesgerichtshof nicht zugelassen hat", teilt der Daniel Giersch vertretende Rechtsanwalt Sebastian Eble der Kanzlei Preu Bohling & Partner mit. Ein legendärer Sieg, denn vielen Daniels, die gegen Googliaths kämpfen, geht auf lange Distanz die Zuversicht aus und die finanzielle Basis.

Seit fast drei Jahren schleppt sich der Markenrechtsstreit um "G-Mail" von Instanz zu Instanz. Sogar Länder übergreifend. Kostet viel Geld und Nerven. Jeder einzelne Gerichtsprozess setzt die Zahlung fünfstelliger Beträge voraus. Zusätzlich zum Prozess um "G-mail" in Deutschland laufen Klagen von Google gegen Giersch in Spanien, Portugal, der Schweiz. Rechtsanwalt Sebastian Eble bestätigt: "Google hat zumindest schriftlich angekündigt, meinen Mandanten so lange im Ausland zu "bekämpfen", bis er die in Deutschland geltend gemachten gerichtlichen Ansprüche fallen lässt." Doch Google hat in Daniel Giersch einen starken Gegner gefunden. Justizias Waagschale wendet sich für den Jungunternehmer immer weiter zum Guten. Nicht nur in Deutschland. In Österreich ist das Verfahren bereits zu seinen Gunsten beendet.

In der Schweiz ist die erste Instanz im von Google geführten Löschungsverfahren gewonnen. Nach Rechtskraft des Urteils wird Daniel Giersch Google auch in der Schweiz auf Unterlassung der Benutzung "Gmail" in Anspruch nehmen.

Daniel Giersch: "Ich habe mir schon im Jahr 2000 die Marke "G-Mail" gesichert. 4 Jahre vor Google. Ich habe immer an die Gerechtigkeit geglaubt."

Auch das Hauptverteidigungsargument von Google, Giersch bezwecke mit seiner rechtsmissbräuchlichen Klage nur den überteuerten Verkauf seiner Marke, wurde gerichtlich zurückgewiesen. Daniel Giersch: "Ich habe von Anfang an deutlich gemacht, dass ich meine Marke niemals verkaufen werde. Mir geht es alleine darum, meine Idee eines hybriden Mail-Systems zu verwirklichen, von deren Erfolg ich absolut überzeugt bin. Weder "G-mail" noch meine Person sind käuflich."

Mit dieser Haltung knüpft der 33-jährige an die unternehmerische Tradition der Männer der ersten Stunde an, die Deutschland in den Nachkriegsjahren auf den Erfolgsweg geführt haben. Rückgrat, Innovation, Mut sind die Werte, die für Daniel Giersch wichtig sind. "Nur" Geld verdienen, vielleicht sogar auf Kosten anderer, lehnt er ab. Gerade deshalb sieht er in Deutschland den idealen Standort als Basis internationaler Erfolge. Daniel Giersch: "Deutschland ist ein innovatives Land mit einem guten Werte- und Rechtssystem. Das sind ideale Voraussetzungen für die Entwicklung und Umsetzung von zukunftsweisenden Ideen. Hier fühle ich mich wohl. Hier arbeite ich gerne."

Giersch hofft, nach Abschluss der Google-Prozesse, nun endlich seine ganze Energie in die Weiterentwicklung von "G-mail" stecken zu können. Damit will der Jungunternehmer ganz neue Kommunikationsstandards im Internet setzen. Auch da steht er mit Google in Opposition. Ein Grund mehr für Giersch endlich klare Verhältnisse zu schaffen: "Mein hybrides Mail-System "G-mail" ist eine geniale Verbindung von innovativen und altbewährten Kommunikationslösungen. Es unterliegt den Grundsätzen des Postgeheimnisses. Google dagegen scannt den Inhalt von Mails um Werbung einzublenden. Die Kritik, die Google sich diesbezüglich von Datenschützern gefallen lassen muss, gefährdet meine Dienste. Meine Mitarbeiter und ich sehen uns fast täglich Verwechslungen ausgesetzt."

Immer wieder verwirrt die Namensgleichheit sogar die Kriminalbehörden derart, dass eine richterliche Verfügung zur Überwachung eines E-mail-Kontos, die für Google gedacht ist, bei "G-Mail" ins Haus flattert. Beispiele die zeigen, wie sehr die Markenrechtsverletzung seitens Google die geschäftlichen Aktivitäten von Daniel Giersch beeinträchtigt: "Ich kämpfe hier nicht nur für mich, sondern für alle "G-mailer". Besonders die Investoren meines weltweit ersten Postfonds "P1 Privat", der "G-mail" finanziert, können jetzt aufatmen. Der Fonds hat sehr unter dem Beschuss der Verwechslung mit Google gelitten." Die bestätigte eindeutige Rechtslage hilft Daniel Giersch und seiner Marke "G-mail" ihr anhängendes Motto endlich ungebremst in die Tat umzusetzen..."und die Post geht richtig ab!"

Quelle: Pressemitteilung Giersch Ventures GmbH

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