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Bitkom sieht Google-Urteil kritisch

Archivmeldung vom 13.05.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.05.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Doris Oppertshäuser
Google: Werbe-Tracking bis ins reale Leben. Bild: pixelio.de, Alexander Klaus
Google: Werbe-Tracking bis ins reale Leben. Bild: pixelio.de, Alexander Klaus

Der Hightech-Verband Bitkom sieht das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) kritisch, demzufolge der Suchmaschinenbetreiber Google dazu verpflichtet werden kann, Verweise auf Webseiten aus seiner Ergebnisliste zu streichen. "Das Urteil führt zu mehr Rechtsunsicherheit. Einerseits soll weiterhin die Presse- und Meinungsfreiheit gelten, auch das Recht auf Informationsfreiheit wird groß geschrieben. Andererseits werden diese grundlegenden Prinzipien eines freiheitlichen Internet nunmehr durch den EuGH eingeschränkt, indem bestimmte Informationen von Suchmaschinen nicht mehr angezeigt werden dürfen", sagte der Hauptgeschäftsführer des Verbands, Bernhard Rohleder.

Rohleder weiter: "Das Urteil erzeugt eine inkonsistente und widersprüchliche Rechtslage. Informationsfreiheit bestimme sich in der digitalen Welt primär danach, inwieweit verfügbare Informationen praktisch auffindbar seien. Dabei sind Suchmaschinen das entscheidende Werkzeug. Es ist eine der wesentlichen Errungenschaften des Internet, Informationen frei zugänglich machen. Das will der EuGH nun teilweise rückgängig machen."

Vor dem EuGH hatte ein Spanier geklagt, der sich dagegen wehrte, dass bei Google bei der Suche nach seinem Namen ein Artikel über die Zwangsversteigerung seines Hauses vor 15 Jahren angezeigt wurde.

Grüne loben Google-Urteil und attackieren Merkel

Der Vize-Vorsitzende der Grünen-Bundestagsfraktion, Konstantin von Notz, hat das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) begrüßt, wonach der Suchmaschinenbetreiber Google dazu verpflichtet werden kann, Verweise auf Webseiten aus seiner Ergebnisliste zu streichen. "Ein weiteres Urteil des EuGH für den Datenschutz in Europa, das ist erfreulich. Aber es zeigt auch: Wo eigentlich der Gesetzgeber gefragt wäre, handeln die Gerichte", sagte von Notz "Handelsblatt-Online". Die Bundesregierung habe in den letzten Jahren "nichts für den Datenschutz der Menschen gemacht", kritisierte von Notz. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) habe sogar "Regelungen für besseren Datenschutz in Europa hintertrieben und verhindert". Das müsse aufhören, unterstrich der Grünen-Politiker. "Denn die Privatsphäre der Menschen muss auch in der digitalen Welt geschützt werden."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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