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Stellungnahme des Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware e.V. zu den angekündigten Gesetzesänderungen in Bezug auf ein "Verbot von Killerspielen"

Archivmeldung vom 08.12.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.12.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware e.V. (BIU) fordert von der Politik die Rückkehr zu einer sachlichen Diskussion über den Jugendmedienschutz in Deutschland. Aus unserer Sicht ist die sehr emotional geführte Diskussion über ein "Verbot von Killerspielen" im Zusammenhang mit dem Vorfall in Emsdetten geeignet, das Vertrauen der Öffentlichkeit in die bestehenden Jugendschutzsysteme zu erschüttern.

Die teilweise offen zu Tage tretende Unkenntnis über die rechtliche und tatsächliche Ausgestaltung des deutschen Jugendmedienschutzes führt zu einer inakzeptablen Verbotsdebatte in den Medien. Es ist aus unserer Sicht absolut unverständlich, warum einige Politiker immer noch ein Verbot von "Gewalt verherrlichenden Spielen" fordern, obwohl dieses Verbot bereits seit längerer Zeit Lebenswirklichkeit ist. Die teilweise geforderte "Verstaatlichung" der Alterskennzeichnung wurde im Rahmen der Jugendschutznovelle im Jahr 2003 bereits umgesetzt. Die Alterskennzeichnungen werden von den Obersten Landesjugendbehörden im Zusammenwirken mit der Industrie unabhängigen "Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle" als staatlicher Verwaltungsakt erlassen. Eine weitergehende staatliche Inhaltskontrolle verstößt gegen das Zensurverbot des Grundgesetzes. Wir verweisen diesbezüglich auf die Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorzensur beim Film und der FSK.

Der Vorstoß aus Bayern, in die bestehende strafrechtliche Verbotsregelung des § 131 Strafgesetzbuch ein ausdrücklich auf Computer- und Videospiele bezogenes Herstellungs- und Bezugsverbot aufzunehmen, stellt aus unserer Sicht einen unangemessenen und rechtswidrigen Eingriff in die Grundrechte der Produzenten, Anbieter und auch der Nutzer von Unterhaltungssoftware in Deutschland dar. Wir warnen vor einer pauschalen Kriminalisierung und Stigmatisierung von Unterhaltungssoftware.

Die von der Politik und den Medien auf "Shooter" verkürzte Debatte verstellt auch den Blick auf das sehr breite und qualitativ hochwertige Angebot von Unterhaltungssoftware für alle Altersgruppen. Sport- und Rennspiele sowie Simulationen und Strategiespiele sind seit Jahren die erfolgreichsten Spielgenre in Deutschland. Der aktuelle Trend geht in Richtung Familienunterhaltung. Die neuen Spielkonsolen und Spielkonzepte wie Karaoke-, Musik- und Rätselspiele animieren Eltern und Kinder gemeinsam Unterhaltungssoftware zu erleben. Damit leistet die Industrie einen wertvollen Beitrag zur generationsübergreifenden Freizeitgestaltung und zur Vermittlung von Medienkompetenz in den Familien. Nur ein generationsübergreifendes Verständnis für neue Medien und Unterhaltungsformen kann einen wirksamen Jugendschutz gewährleisten. Wir appellieren deshalb auch an die Verbotsforderer, sich inhaltlich mit dem Thema Computer- und Videospiele auseinanderzusetzen und konstruktiv an dem bereits 2003 vereinbarten Evaluationsprozess mitzuwirken.

Quelle: Pressemitteilung Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware e.V.

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