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Worauf man bei Verträgen mit Fitness-Studios achten sollte

Archivmeldung vom 18.03.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.03.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Pedro Juan Adrover Vendrell, on Flickr CC BY-SA 2.0
Bild: Pedro Juan Adrover Vendrell, on Flickr CC BY-SA 2.0

Gute Idee, regelmäßig ins Fitness-Studio zu gehen. Aber lange Mindestlaufzeiten, ungünstige Kündigungsfristen und automatische Vertragsverlängerungen können den Spaß am Sport verderben. "Fristlos kündigen geht nur, wenn ein Arzt attestiert, dass man keinen Sport mehr treiben kann", erklärt Miriam Rusch-Rodosthenous, Juristin bei der Verbraucherzentrale NRW, in der "Apotheken Umschau".

Man solle sich Kündigungsfristen gut merken, weil sich sonst der Vertrag automatisch verlängert. Die Studios sind an langen Vertragslaufzeiten interessiert. "Drei Jahre sind zu viel", meint die Verbraucherschützerin. Vertragsdauer, Haftungsausschlüsse und hohe Gebühren bei Verlust der Mitgliedskarte seien rechtlich nicht immer in Ordnung.

Quelle: Wort und Bild - Apotheken Umschau (ots)

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