Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Ratgeber Verbraucherinfos TÜV Rheinland: Augen auf beim Kauf von Fidget Spinner

TÜV Rheinland: Augen auf beim Kauf von Fidget Spinner

Archivmeldung vom 21.06.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.06.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
TÜV Rheinland: Augen auf beim Kauf von Fidget SpinnerBild: "obs/TÜV Rheinland AG/Jörg Meyer zu Altenschildesche"
TÜV Rheinland: Augen auf beim Kauf von Fidget SpinnerBild: "obs/TÜV Rheinland AG/Jörg Meyer zu Altenschildesche"

Sie sind der aktuelle Star nicht nur in deutschen Kinderzimmern: Fidget Spinner. Es gibt die rasanten Kreisel aktuell in immer verrückteren Ausführungen, und in zahlreichen Youtube-Videos erhalten Jung und Alt die ultimativen Tuning-Tipps. Aber Achtung: Nicht alle Spinner sind auch für Kinder geeignet. "Gerade wenn am Spielzeug verschluckbare Kleinteile zum Einsatz kommen, gehören sie nicht in die Hände von Kleinkindern", rät Ralf Diekmann, Experte für Produktsicherheit bei TÜV Rheinland.

Beispiel: "Kleine magnetische Teile oder frei zugängliche Knopf-Batterien für eine LED-Beleuchtung sind tabu für Kinder unter drei Jahre. Lösen sie sich und werden verschluckt, kann es zu sehr gefährlichen inneren Verletzungen kommen." Erst kürzlich musste der Zoll große Mengen unerlaubter Fidget Spinner aus dem Verkehr ziehen und vernichten.

Aufschriften, Warnhinweise und Tuning-Videos

"Die Aussicht auf den schnellen Gewinn lockt aktuell viele Firmen und Importeure, die eigentlich gar nicht aus der jeweiligen Branche kommen, also auch keine Erfahrung mit möglichen Gefahren haben", erklärt Diekmann. "Daher ist es auch nicht verwunderlich, dass in einer solchen Boomphase, wenn viele Verbraucher ganz schnell ein angesagtes Produkt haben wollen, zahlreiche unsichere Produkte am Markt erscheinen. So war es beispielsweise auch bei den Hoverboards, wo zahlreiche Akkus in Brand gerieten."

Daher sollte man beim Kauf der beliebten Spielzeuge unbedingt darauf achten, für welches Alter sie freigegeben sind. Auf der Verpackung muss zudem der Hersteller oder Importeur klar erkennbar sein, dies ist für den Reklamationsfall unerlässlich. Auch müssen alle Bedien- und Warnhinweise vollständig und in deutscher Sprache sein. Beim Kauf auch auf die allgemeine Verarbeitung achten: "Scharfe Ecken und Kanten sind ebenso ein No-Go wie ein übler, nicht materialtypischer Geruch", so Diekmann.

Auf der Jagd nach immer verrückteren Ausführungen gibt es auch immer mehr Videoanleitungen zum Tuning von Fidgets. Hier sollten die Eltern ein wachsames Auge darauf werfen, insbesondere wenn scharfkantige Accessoires oder Elektrik im Spiel sind. "Mancher Fidget-Umbau zeugt von großer Risikobereitschaft, gleicht eher einer Mutprobe als einem Spielzeug."

Quelle: TÜV Rheinland AG (ots)

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte locken in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige