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S21-GegnerInnen in Stuttgart vor Gericht

Archivmeldung vom 30.04.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.04.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Anti-Stuttgart 21-Aufkleber
Anti-Stuttgart 21-Aufkleber

Am 7. April veröffentlichte das Magazin „Stern“ ein internes Dokument der Deutschen Bahn, das belegt, dass der Nordflügel des Stuttgarter Hauptbahnhofs im August 2010 vorzeitig abgerissen wurde, um unter der damaligen schwarz-gelben Landesregierung Fakten für den umstrittenen Tiefbahnhof Stuttgart 21 zu schaffen. Der für den technischen Bauablauf unnötige Abriss zu diesem frühen Zeitpunkt verursacht laut dem vom „Stern“ zitierten Bericht der DB Projektbau Mehrkosten von rund 600.000 Euro. Nichtsdestotrotz müssen sich zwei AktivistInnen von ROBIN WOOD, die gegen S 21 demonstriert und am 30. August vergangenen Jahres einen Abrissbagger am Nordflügel für mehrere Stunden besetzten, gegen ihre Kriminalisierung vor Gericht wehren.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen Hausfriedensbruch vor und hat ihnen Strafbefehle über 50 Tagessätze à 20 Euro geschickt. Sie haben Einspruch dagegen eingelegt, so dass es am nächsten Dienstag zum Prozess kommt.

Rückblick: Am 30. August 2010 demonstrierten AktivistInnen von ROBIN WOOD und den Parkschützern gemeinsam gegen S21 und den Abriss des Stuttgarter Hauptbahnhofs. Drei AktivistInnen kletterten in den frühen Morgenstunden auf einen Abrissbagger, hängten Transparente an den Greifarm und forderten einen Bau-Stopp. Die Aktion richtete sich dagegen, dass die Deutsche Bahn angesichts massenhafter Proteste gegen den überteuerten und unsinnigen Bahnhofsneubau Fakten schaffte, indem sie den Nordflügel des Bonatz-Baus abreißen ließ. Nach rund fünf Stunden wurden die drei KletterInnen von der Polizei geräumt. Einer von ihnen wurde am 7. Dezember 2010 bereits zu einer Geldstrafe verurteilt. Am 3. Februar 2011 wurden sechs umstehende Personen, von denen die Polizei im Zuge der Baggerbesetzung die Personalien aufgenommen hatte, ebenfalls wegen Hausfriedensbruch zu Geldstrafen verurteilt. Alle haben Rechtsmittel eingelegt.

ROBIN WOOD sieht in der Androhung hoher Geldstrafen den Versuch, Aktionen zivilen Ungehorsams zu kriminalisieren und Menschen abzuschrecken, sich gegen S21 zu wehren.  

Prozess-Termin: Dienstag, den 3. Mai 2011 um 13:30 Uhr am Amtsgericht Stuttgart, Hauffstr. 5, Saal 1

Quelle: ROBIN WOOD

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