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Arbeitsgericht Eberswalde hat die Versetzung des Leiters vom Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin für unwirksam erklärt

Archivmeldung vom 29.04.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.04.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Die Ablösung und Umsetzung von Martin Flade, dem Leiter des Biosphärenreservates Schorfheide-Chorin, ist für unwirksam erklärt worden. Das entschied das Arbeitsgericht Eberswalde (Barnim), schreibt die Märkische Oderzeitung in ihrer Ausgabe vom Freitag. Wie es hieß, folge das Gericht ausdrücklich nicht den Vorwürfen des Landesamtes für Umwelt. Die Behörde hatte die Kooperationsbereitschaft des Naturschützers kritisiert.

Der Landschaftsplaner sollte zum Beginn dieses Jahres in das Referat für Gewässerentwicklung wechseln. Er entschied sich jedoch für eine schlechter bezahlte Referentenstelle im Bereich Großschutzgebiete. Gegen seine Versetzung reichte er eine Klage ein. Das Landesamt wollte am Freitag keine Stellungnahme zu der Gerichtsentscheidung abgeben. "Wir warten die Urteilsbegründung ab", erklärte ein Sprecher. Das sei in solchen Fällen üblich.

Die schriftliche Begründung wird in drei bis vier Wochen erwartet. Danach hat das Land einen Monat Zeit, um zu entscheiden, ob es in Berufung geht. Sollte es diesen Weg gehen, steht dem Land noch einmal eine Monatsfrist für eine Begründung zu. Sollte es zu einer weiteren Verhandlung kommen, würde die arbeitsrechtliche Auseinandersetzung frühestens im Herbst vor dem Landesarbeitsgericht verhandelt werden. Wird keine Berufung eingelegt, müsste Flade Ende Juni wieder auf seinem alten Posten eingesetzt werden.

Quelle: Märkische Oderzeitung (ots)

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