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Utopia: Gerichtliches Verbot gegen ProSiebenSat.1 Digital GmbH bestätigt

Archivmeldung vom 23.10.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.10.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: berlin-pics  / pixelio.de
Bild: berlin-pics / pixelio.de

Das Landgericht Hamburg hat nach mündlicher Verhandlung vom Mittwoch das von der Utopia GmbH im September mit einer einstweiligen Verfügung erwirkte gerichtliche Verbot der markenmäßigen Nutzung der Marke "Utopia" für die Auswertung eines geplanten TV-Formates des Senders ProSiebenSat.1 im Wesentlichen bestätigt. Dem Sender bleibt danach auch weiterhin verboten, bei der kommerziellen Auswertung seiner zur Ausstrahlung im Jahr 2015 vorgesehenen TV-Show mit dem Titel "Utopia" eine Internetplattform einzusetzen, auf der die Teilnehmer der Sendung Waren handeln können. Für den Fall von Zuwiderhandlungen droht das Gericht der ProSiebenSat.1 Digital GmbH Ordnungsgeld bis zur Höhe von 250.000 EUR an.

Anlass des durch die Utopia GmbH erwirkten gerichtlichen Verbots, das sich auf die Marke "Utopia" stützt, ist eine für Anfang 2015 geplante Unterhaltungs-TV-Show, bei der nach der Selbstdarstellung von ProSiebenSat.1 15 Teilnehmer für ein Jahr mit 25 Hühnern und einer Weide für zwei Kühe, Ackerland und einer leeren Scheune unter den Augen von 100 Kameras und 60 Mikrofonen als "soziales Experiment" und "unberechenbares Abenteuer" weggeschlossen werden sollen, um sich "eine eigene Gesellschaft aufzubauen". Einziger Kontakt zur Außenwelt sollen das Telefon und das Internet sein, über das die Teilnehmer "zum Beispiel Märkte organisieren" können, auf denen sie Waren an Bewohner der "normalen Welt" verkaufen sollen.

"Wir freuen uns über die klare Entscheidung des Gerichts, mit der wir der drohenden Verletzung der für die Utopia GmbH geschützten Marke 'Utopia' nun auch in der mündlichen Verhandlung ein wirksamer Riegel vorgeschoben werden konnte" kommentiert Dr. Meike Gebhard, Geschäftsführerin der Utopia GmbH, die Entscheidung. "Mit dem gerichtlichen Verbot der Nutzung der Marke 'Utopia' für den Warenhandel der Teilnehmer der TV-Show ist nach unserer Einschätzung die zentrale Säule des Verwertungskonzeptes für dieses kommerzielle TV-Projekt entfallen. Wir setzen deshalb darauf, dass ProSiebenSat.1 die Markenrechte der Utopia GmbH auch insgesamt respektiert" ergänzt Dr. Walter Scheuerl, Rechtsanwalt aus dem Hamburger Büro der Sozietät Graf von Westphalen, der die Utopia GmbH medienrechtlich berät.

Die Utopia GmbH ist der Betreiber von Deutschlands führendem Nachhaltigkeitsportal Utopia.de mit über 350.000 Besuchern im Monat. "Mit Utopia.de möchten wir Menschen für einen nachhaltigen und bewussten Lebensstil sensibilisieren.", so Dr. Meike Gebhard weiter. "Unsere Marke lebt von Grundwerten wie Vertrauen und Seriosität. Entsprechend wichtig ist es für uns, unseren guten Namen nicht durch ein Reality Show-Format verwässern zu lasen." "Die ProSiebenSat.1 Digital GmbH kann gegen die Entscheidung des Landgerichts Hamburg Berufung einlegen" erläutert Rechtsanwalt Dr. Christian Triebe aus der Sozietät Graf von Westphalen das weitere Verfahren. "Wir sind jedoch zuversichtlich, dass das gerichtliche Verbot auch in einer Berufungsinstanz Bestand haben wird."

Quelle: Utopia GmbH (ots)

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