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NDR Info: Schufa informiert Verbraucher nicht über alle gespeicherten Daten

Archivmeldung vom 10.04.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.04.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Logo von Schufa
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Deutschlands größte Auskunftei, die Schufa, teilt Verbrauchern offenbar nicht alle über sie gespeicherten Daten mit, obwohl sie dazu gesetzlich verpflichtet ist. Das geht aus einem vertraulichen Dokument hervor, das dem Radiosender NDR Info vorliegt. Das interne Papier zeigt zudem, worauf die Schufa bei ihren Verbraucherbewertungen besonders häufig achtet. Dazu gehören die Fragen, wie lange ein Bankkonto existiert oder eine Adresse, wie viele Kreditanfragen ein Verbraucher stellt und wie viele Bankkonten oder frühere Anschriften er hat. Weitaus seltener werden demnach Daten wie das Lebensalter, die Häufigkeit von Krediten oder ihre Laufzeit mit in den so genannten Scorewert einberechnet, mit dem die Kreditwürdigkeit eines Verbrauchers bemessen wird.

Die Schufa weigert sich nach wie vor mit Verweis auf das Geschäftsgeheimnis offenzulegen, wie ihre Verbraucherbewertungen im Einzelnen zustande kommen. Der Bundesgerichtshof hatte dem Unternehmen in einem Urteil vom Januar 2014 in diesem Punkt Recht gegeben. Der Vorstandsvorsitzende der Schufa, der frühere Hamburger Finanzsenator Michael Freytag, bezeichnete die Scoreberechnung wiederholt als "Coca-Cola-Formel", die das Unternehmen nicht preisgeben könne. Zahlreiche Datenschützer und Politiker fordern das Unternehmen trotzdem seit längerem zu mehr Transparenz auf.

Ein Schufa-Sprecher bestätigte NDR Info, dass es Daten gebe, die dem Verbraucher in den im Bundesdatenschutzgesetz vorgesehenen kostenlosen Auskünften nicht mitgeteilt würden. So speichert die Schufa, wie alt die aktuelle Adresse ist, und bezieht dies auch in ihre Scoreberechnung mit ein. Der Verbraucher erfährt davon jedoch nichts und kann ein möglicherweise falsches Datum folglich auch nicht korrigieren. "Das Alter der Einträge ist ein technisches Datum, das keinen Lebenssachverhalt über den Betroffenen beschreibt", so der Sprecher der Schufa: "Deshalb muss es auch nicht in die Datenübersicht aufgenommen werden." Michael Kaiser vom zuständigen Amt des Hessischen Datenschutzbeauftragten widerspricht dem Wiesbadener Unternehmen: "Daten, die in die Scoreberechnung mit einfließen, müssen den Verbrauchern auch mitgeteilt werden." Diese Sicht teilen auch die Aufsichtsbehörden weiterer Bundesländer. Die Schufa hält dagegen, den Datenschützern sei bekannt gewesen, welche Auskünfte das Unternehmen gebe und welche nicht, sie hätten aber nicht widersprochen. Man habe sich immer rechtskonform verhalten, sei jedoch offen, die Datenübersicht zu erweitern.

Im Hinblick auf die aktuelle Berichterstattung von NDR Info teilt die SCHUFA Folgendes mit:

Der Hessische Datenschutzbeauftragte, als die zuständige Aufsichtsbehörde der Schufa, hat volle Kenntnis über das Scoreverfahren der Schufa inklusive sämtlicher verwendeten Scorevariablen. Es gab hierzu bislang keine behördlichen Beanstandungen oder Weisungen. Zudem sind die Auskünfte für die Verbraucher mit der zuständigen Aufsichtsbehörde detailliert abgestimmt.

Zuletzt hat der Hessische Datenschutzbeauftragte, Professor Michael Ronellenfitsch, das rechtskonforme Verfahren der SCHUFA in einer Pressemitteilung vom 30. Januar 2014 ausdrücklich bestätigt: Nach seiner Auffassung ist das von der SCHUFA verwendete Scoreverfahren "ausreichend transparent und vermittelt die im jeweiligen Scorewert verarbeiteten Daten".

Darüber hinaus hat die SCHUFA als einzige Auskunftei in Deutschland bereits 2010 ihre Scoreverfahren inklusive der verwendeten Variablen allen Datenschutzbeauftragten der Länder und des Bundes offen gelegt. Dies gilt auch für die Verwendung des im Beitrag von NDR Info in Rede stehenden Alters einer Anschrift im Scoreverfahren. Beanstandungen an der Verwendung dieses Datums oder Zweifel an der Prognosegüte wurden nicht geäußert.

Davon unabhängig befindet sich die SCHUFA derzeit bezüglich der Darstellung dieser Informationen in der Auskunft für die Verbraucher in Gesprächen mit der Aufsichtsbehörde. Diesbezüglich hat die SCHUFA dem Hessischen Datenschutzbeauftragten bereits in der vergangenen Woche ihre Bereitschaft zur Anpassung der Auskunft signalisiert, sollte die Aufsichtsbehörde zukünftig eine Änderung der bisher abgestimmten Auskunftspraxis wünschen.

Diese Anpassung der Verbraucherauskunft verändert weder die Aussagekraft der Scorewerte noch die Prognosegüte und hat überdies keinen Einfluss auf die jeweiligen Scorewerte der Verbraucher.

Das Scoreverfahren der SCHUFA ist ein wissenschaftlich anerkanntes und geprüftes Verfahren, das Unternehmen eine faire und diskriminierungsfreie Entscheidungsgrundlage bietet und Verbraucher vor Überschuldung schützt. In Ihren Auskünften übermittelt die SCHUFA jedem Verbraucher transparent

  • die gespeicherten personenbezogenen Daten des Verbrauchers,
  • die in den vergangenen zwölf Monaten angefragten und beauskunfteten Scorewerte,
  • den Basisscore als zusätzliche Orientierung sowie
  • umfangreiche Informationen zum Scoreverfahren inklusive der verwendeten Datenarten.

Die hohe Qualität des Scoreverfahrens der SCHUFA wird auch dadurch belegt, dass 97,5% aller Konsumentenkredite ordnungsgemäß zurückgezahlt werden.

Quelle: NDR Norddeutscher Rundfunk - SCHUFA Holding AG (ots)

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