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BGH - Heinz Gerlachs Meinung unwichtig

Archivmeldung vom 23.09.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.09.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Fondsvertriebe können aufatmen. Deutschlands höchstes Gericht hat sie von der augenscheinlich schlimmsten Laus im Pelz befreit. Der fast als Schmähschrift zu bezeichnende "Direkte Anlegerschutz" des bereits vier Mal verurteilten Steuergehilfen Heinz Gerlach (64) aus Oberursel in Hessen muss keineswegs an Anleger weiter gereicht oder zitiert werden.

Was Gerlach über geschlossene Fonds schreibt oder auch nicht schreibt, ist seine Privatsache und hat auf die Haftung eines Vermittlers oder Anlageberaters gegenüber einem Anleger überhaupt keinen Einfluss. Niemand muss Gerlachs Schriften kennen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 5. März 2009 endgültig klar gestellt (AZ: III ZR 302/07). Das Urteil, das jetzt in schriftlicher Form vorliegt, können Sie hier downloaden.

Gerlachs gesamtes Geschäftsprinzip setzt ausschließlich auf die angebliche Pflicht des Vertriebs, meist substanzlose Transparentsratings an die Anleger weiter zu reichen. Würden die Berater dies nicht tun, so drohte Gerlach meist, hafte der Vertrieb für etwaige Risiken. Fondsanteile verkaufen sich sodann nur sehr schwer, obwohl jeder weiß, was von dem angeblichen Anlegerschützer zu halten ist. Nicht ohne Grund feiert Gerlach diese angebliche Haftung als „Quantensprung im Anlegerschutz“ auf dem Laufband seiner Internetseite wobei Gerlach einem Irrtum unterlag. Ein Quant zählt in der Physik zur kleinsten Einheit. Aber selbst diese Groß-mit-Klein-Verwechselung könnte er nun löschen, wenn er denn wahrhaftig wäre.

Der BGH nahm mit seinem Urteil Heinz Gerlach endlich diese Erpressungswaffe gegen Fondshäuser und Vertriebe aus der Hand. Die Richter stellten fest, dass dem Anleger neben dem Prospekt nur „zeitnahe und gehäufte negative Berichte“ aus der „seriösen Wirtschaftspresse“ vorgelegt werden müssen. Dazu zählen laut höchstrichterlicher Rechtssprechung ausschließlich die „Börsenzeitung“, die „Financial Times Deutschland“, das „Handelsblatt“ und die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“. Sogar die „Wirtschaftswoche“ schließt der BGH ausdrücklich aus. Dies gilt selbstverständlich für sämtliche Schmähschriften aus der Feder von Heinz Gerlach. Das Gericht stellte klar, dass die Haftung des Vertriebes auf diese vier Medien beschränkt ist – bei allen anderen Veröffentlichungen hat der Anleger keinen Anspruch auf Haftung.

Die Richter begründeten das so: „Zur Erfüllung der Informationspflichten des Anlageberaters über die von ihm empfohlene Anlage gehört es jedoch nicht, sämtliche Publikumsorgane vorzuhalten, in denen Artikel über die angebotene Anlage erscheinen können. Vielmehr kann der Anlageberater selbst entscheiden, welche Auswahl er trifft, solange er nur über ausreichende Informationsquellen verfügt.“ Und weiter gilt selbst für die vier genannten Zeitungen: „Eine Haftung kommt aber auch nur insoweit in Betracht, als in dem Presseartikel überhaupt ein aufklärungspflichtiger Umstand mitgeteilt wird, auf den der Anleger hinzuweisen ist.“

Die Pflicht zur Weitergabe von Gerlachs Berichten hebt der BGH auch mit einer anderen Passage vollständig auf: „Wenn ein Anleger sich damit aufgrund des Projekts beziehungsweise mündlicher Erläuterung dessen Inhalts ein sachgerechtes Bild von der Anlage machen kann, kommt einer Presseberichterstattung, die sich (noch) nicht allgemein in der Wirtschaftspresse durchgesetzt hat, kein relevanter Informationswert zu, jedenfalls wenn keine zusätzliche Sachinformation enthalten ist, sondern lediglich eine negative Berichterstattung abgegeben wird. Solche Berichte sind nicht mitteilungspflichtig, weil ihr Inhalt nicht über das hinausgeht, was ohnehin in den Unterlagen enthalten ist, die dem Anleger vom Berater bei der Erfüllung dessen Beratungspflichten übergeben wurden und dem Anleger eine hinreichende Information über Chancen und Risiken vermitteln.“

Dies sollten alle Anlageberater wissen und Gerlachs groteske Polemiken sofort dort hintun, wo sie hingehören: in den Papierkorb!

Aber auch vor Gerlachs Lob ist höchste Vorsicht geboten:

Am 25. Juli 2007 feierte die heute zahlungsunfähige Alternative Capital Invest (ACI) aus Gütersloh in Nordrhein-Westfalen die volle Transparenz in der Anlegerschutzauskunft, die Heinz Gerlach der ACI und ihrer V. Dubai Tower KG (Victory Bay Tower, Fondsvolumen 17,5 Millionen Euro, Gesamtinvestition des Turms 67 Millionen Euro) bescheinigte, so: "Die Alternative Capital Invest freut sich über die "Auszeichnung" für volle Transparenz und ein beanstandungsfreies IDW S4-Testat von Anlegerschützer Heinz Gerlach, veröffentlicht im Direkten Anlegerschutz. Gerlach bestätigt darin auch das Vorliegen einer vollständigen und positiven Leistungsbilanz und erkennt damit die bisherigen Leistungen der Fondsgesellschaften im Hinblick auf die Anforderungen der Anleger an."

Am 13. September 2008 schmückte sich die ACI dann in ihrer Pressemitteilung für die VII. Dubai Fonds KG (Michael Schumacher Business Center, 60 Millionen Anlegerkapital) noch einmal mit Gerlachs Doppelhaken und schrieb: "Der „Direkte Anlegerschutz“, nach eigener Aussage das bekannteste „Selbstkontroll-System der Anlagebranche“, hat der Gütersloher Alternative Capital Invest und ihrer VII. Dubai Fonds KG die Bestätigung für volle Transparenz für das Vorliegen eines beanstandungsfreien IdW S4-Testat - nach dem Prüfkriterien des Instituts der Wirtschaftsprüfer - ausgesprochen. Dokumentiert wird dies durch die Vergabe eines Doppelhaken-Ratings im Rahmen des Anlegerschutz-Transparenz-Ratings.

Dabei ging die Prüfung, die die sicher bekannteste Anlegerschützer-Institution Deutschlands für den Markt der Unternehmensbeteiligungen vornahm, über die reine Prospektbeurteilung hinaus und bewertete ebenfalls die bisher vorliegende Leistungsbilanz der Alternative Capital Invest. Im Ergebnis erzielen alle Fonds die in den Verkaufsbroschüren prospektierten Ertragserwartungen was auch zur Anerkennung einer positiven Leistungsbilanz führt.

Heinz Gerlach ist seit 1977 in dieser Funktion in diesem Markt tätig. Sein System, Anbieter an ihren bisherigen Leistungen zu messen, ist im gesamten Markt anerkannt. Umso erfreulicher ist es für die Alternative Capital Invest, dass seitens des bekannten Anlegerschützers keine Kritikpunkte vorliegen, die diese positive Bewertung beeinflusst hätten. Die verständliche Prospektierung der VII. Dubai Fonds KG, die klar nachgewiesene Leistungsbilanz der Alternative Capital Invest und das Vorliegen des Testats zum aktuellen Fonds machten eine eindeutige Einstufung möglich. Das Gütersloher Emissionshaus will sich auch künftig dem Urteil des renommierten Kapitalmarktexperten stellen. Erst kürzlich hatte die Alternative Capital Invest bekannt gegeben, dass gleich vier Dubai-Fonds mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von mehr als 300 Millionen Euro zum Jahresende 2008 aufgelöst werden."

Die ACI-Fonds wurden tatsächlich Ende 2008 verkauft und zwar von einer ACI-Firma an die andere ACI-Firma (Yama). Und weil die Banken in Dubai diesen Deal nicht finanzierten, musste dieser Verkauf rückabgewickelt werden, wie die ACI am 3. Juli 2009 den Anlegern mitteilte. Die seit März 2009 fälligen Ausschüttungen in Höhe von 60 Millionen Euro an die Anleger bleiben weiter aus. Und Antwort, wo die 300 Millionen überwiesener Anlegergelder geblieben sind, bleibt die ACI ebenfalls schuldig. ACI-Juniorchef Robin Lohmann (34) musste, da er in Dubai auf Anordnung der dortigen Staatsanwaltschaft nicht verlassen darf (sein Pass wurde eingezogen), per Video in die Anlegerversammlung in der Gütersloher Stadthalle am 2. September 2009 zugeschaltet werden, die nicht von der ACI-Führung, sondern von den Vertrieben organisiert wurde.

Anlegerschutzanwälte und Journalisten waren nicht zugelassen. Aus Angst vor GoMoPa und seinem Netzwerk von Anwälten, wie man der örtlichen Presse erzählte, machte die Polizei Ausweiskontrollen und sperrte die Stadthalle für Nichtanleger ab. Die Anleger drinnen wurden wieder einmal mit Hinweisen auf die allgemeine Krise abgespeist. Kein Wort darüber, dass Lohmann zwei der vier ACI-Firmen einem zehnjährigen arabischen Jungen und dessen Vater überschrieben hat, wie GoMoPa-Korrespondent Martin Kraeter (KLP Group Emirates) und der Siegburger Anwalt Hartmut Göddecke bei Recherchen im Departement of Economic Development in Dubai herausfanden. Der Junge heißt Mohammad Ahmad Thani Obaid Thani Al-Muhairi, geboren am 6. Juli 1999 in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE). Sein Vater und Mitbesitzer hat denselben Namen nur ohne Mohammad, 41 Jahre alt und hat ebenfalls einen VAE-Pass. ACI-Chef Lohmann ist lediglich der Manager von Vater und Sohn aus Dubai. Zugriff auf das Geld der Anleger hat nur Mohammads Vater und kein Deutscher oder Österreicher.

Nicht nur auf die ACI, auch auf die Vertriebe kommt eine große Haftungsklagewelle zu. 

Quelle: GoMoPa (www.gomopa.net / Siegfried Siewert)

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