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Bei Frühjahrsnebel runter vom Gas

Archivmeldung vom 07.03.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.03.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Rainer Sturm / pixelio.de
Bild: Rainer Sturm / pixelio.de

"Dicke Suppe" im Frühjahr: Überhöhte Geschwindigkeit und zu geringer Sicherheitsabstand zählen zu den häufigsten Unfallursachen bei Nebel. "Liegt die Sicht unter 50 Metern, darf die Geschwindigkeit höchstens 50 km/h betragen - auch auf der Autobahn", erklärt Hans-Ulrich Sander, Kraftfahrtexperte von TÜV Rheinland. "Wird die Waschküche noch dichter, Tempo weiter drosseln und ausreichend Abstand halten." Denn die Straßenverkehrsordnung schreibt vor: Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, dass er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann. Als Orientierungshilfe dienen die Leitpfosten am Straßenrand. Sie stehen immer 50 Meter voneinander entfernt.

Rückt die weiße Wand so nah, dass der nächste Pfahl nicht mehr zu erkennen ist, hilft die Fahrbahnmarkierung in der Straßenmitte weiter. Auf Bundesstraßen beträgt der Abstand vom Beginn der weißen Mittellinie bis zur nächsten zwölf, auf Autobahnen 18 Meter. Auf keinen Fall sollten sich Autofahrer an den Rücklichtern eines vorausfahrenden Wagens orientieren. "Das verleitet dazu, den Abstand bei dichtem Nebel zu verkürzen. Es drohen Auffahrunfälle", betont der TÜV Rheinland-Fachmann. Außerdem gilt: Die Scheibenwischer regelmäßig betätigen, um Wassertropfen, die sich durch den Nebel auf der Windschutzscheibe bilden, zu entfernen.

Tagfahrleuchten nicht ausreichend

Bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel oder starken Regen auch tagsüber das Abblendlicht einschalten. Nur dann können Autofahrer auch die Nebelscheinwerfer aktivieren. Tagfahrleuchten reichen bei schlechter Sicht nicht aus. Die Nebelschlussleuchte darf erst bei einer Sichtweite unter 50 Metern und ausschließlich bei Nebel zugeschaltet werden. Dabei gilt: maximal Tempo 50. "In der Stadt, im Stau oder auf nebelfreien Abschnitten die grellen, roten Leuchten wieder ausschalten, damit sie andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden", sagt Sander.

Quelle: TÜV Rheinland AG (ots)

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