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Leipziger Urteilsspruch betrifft keine Lehman-Brothers-Zertifikate

Archivmeldung vom 12.12.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.12.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Erster Fall, in dem die Citibank vom Amtsgericht Leipzig zum Schadensersatz verurteilt wurde, betrifft keine Lehman Brothers-Zertifikate, sondern Zertifikate anderer Emittenten!

Der BSZ e.V. hatte mit Datum vom 02.12.2008 darüber berichtet, dass diversen Medienberichten zufolge in einem ersten Verfahren vor dem Amtsgericht Leipzig einem ersten Anleger Schadensersatz in voller Höhe gegen die Citibank zugesprochen (Az: 115 C 3759/08- noch nicht rechtskräftig) worden ist. Das Gericht habe einen Beratungsfehler festgestellt, da das Geld für einen bestimmten Zweck angelegt werden sollte. Der Anleger hatte Medienberichten zufolge im Dezember 2006 ausdrücklich eine sorglose und sichere Geldanlage für seine Tochter verlangt und im Anlagegespräch erklärt, dass er sicherheitsorientiert und sehr konservativ sei.

Wie wenige Tage später bekannt wurde, betraf dieses für die Anleger positive Urteil jedoch keinen Fall, in dem die Anleger Verluste mit Zertifikaten des Emittenten Lehman Brothers erlitten hatten, sondern mit Zertifikaten eines anderen Emittenten.

Die diversen Medienberichte, auf die sich der BSZ e.V. mit Datum vom 02.12.2008 bezog, beruhten, wie sich inzwischen heraus stellte, auf einer Falschmeldung und wurden inzwischen von den diversen Presseorganen korrigiert. Aus diesem Grunde möchte auch der BSZ e.V. seine damalige Meldung ausdrücklich korrigieren, um die Geschädigten richtig zu informieren.

Das Landgericht Frankfurt am Main dagegen hatte vor wenigen Tagen die Klage eines Rentner-Ehepaars in Höhe von 12.000,- € abgewiesen (Az.: 2-19 O 62/08, noch nicht rechtskräftig), dieses Rentner-Ehepaar hatte auch tatsächlich Verluste mit Lehman-Brothers-Zertifikaten erlitten. Das Gericht war in dem dortigen Fall zu dem Ergebnis gekommen, dass der dortige Anleger anlagegerecht beraten worden sei, da das Risiko einer Insolvenz von Lehman damals nur theoretischer Natur gewesen sei.

Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte werden die beiden Urteile demnächst anfordern, um noch detailliertere Erkenntnisse zu gewinnen, was bisher noch nicht möglich war, trotzdem bleibt es nach Ansicht von BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth weitgehend bei den Ausführungen, die wir bereits am 02.12.2008 zu dem Thema gemacht hatten:

Wenn die Medienberichte zu den beiden Fällen stimmen, handelte es sich im Frankfurter Fall (den Fall mit den Lehman Brothers-Zertifikaten) um einen erfahrenen Anleger, der bei anderen Banken noch ein umfangreiches Depot in Höhe von mehr als 100.000,- € unterhalten hatte. Die 12.000,- €, die der Anleger bei Lehman verloren hatte, hätten auch aus einem anderen Geschäft mit Fonds gestammt, bei dem der Anleger 40 % Gewinn gemacht habe.

Es handelte sich also, soweit ersichtlich, um einen eher spekulativ eingestellten Anleger, der auch über die Anlageklasse Zertifikate informiert war. Ganz anders im gegenwärtigen Fall des Amtsgerichts Leipzig, in dem der Kläger das Geld für den Nachwuchs habe anlegen wollen und erklärt hatte, sicherheitsorientiert und konservativ anlegen zu wollen:

„Dass das Urteil in Leipzig keinen Fall betraf, in dem die Anleger Verluste speziell mit Lehman Brothers-Zertifikaten erlitten hatten, zeigt aber auch, dass somit auch Anleger, die mit Zertifikaten anderer Emittenten Verluste erlitten haben, Chancen haben dürften, ihren Schaden ersetzt zu bekommen, sofern sie eher konservativ veranlagt waren. Soweit bisher ersichtlich, wurde in dem Leipziger Urteil nämlich nicht primär das Emittentenrisiko problematisiert, sondern die Tatsache, dass Zertifikate generell für konservative Anleger eher nicht geeignet sind – das ist ein Sieg für sicherheitsorientierte Anleger,“ so BSZ e.V.-Anwalt Dr. Walter Späth.

Bei dem Leipziger Urteil handelt es sich somit auch für Anleger, die mit Zertifikaten diverser anderer Emittenten (also nicht nur Lehman Brothers) Verluste erlitten haben, um ein wichtiges Urteil. Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte werden beide Urteile von den Gerichten anfordern und dann noch einmal detailliert darüber berichten.

Quelle: BSZ e.V.

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