Arbeitgeber und Gewerkschaften noch uneins über Mindestlohnerhöhung
Die Mindestlohnkommission wird ihre Entscheidung über die neue gesetzliche Lohnuntergrenze ab 2026 möglicherweise noch nicht wie bisher geplant am kommenden Freitag verkünden. Das berichtet die "Rheinische Post" unter Berufung auf Kreise der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände.
Das unabhängige Gremium ringt demnach in stundenlangen Verhandlungen
weiterhin um eine einvernehmliche Lösung der Sozialpartner. Eine für
Freitag um 13 Uhr von der Vorsitzenden der Kommission angemeldete
Pressekonferenz sei lediglich ein "Wunschtermin" oder "Platzhalter"
gewesen, hieß es in den Kreisen. Es könne auch sein, dass die Kommission
ihre Entscheidung erst am kommenden Montag vorlegt, dem nach den
gesetzlichen Vorschriften letztmöglichen Termin.
Alle zwei Jahre
beraten Arbeitgeber und Gewerkschaften in der Mindestlohnkommission über
eine Erhöhung der Lohnuntergrenze. Bislang ist gesetzlich nur
festgelegt, dass sich die Mindestlohnkommission an der Tarifentwicklung
orientieren muss. Seit November 2022 gilt zudem die
Mindestlohnrichtlinie der EU. Sie schreibt eine Orientierung an festen
Maßstäben vor und nennt als eine mögliche Option den mittleren
Bruttolohn. Nach Berechnungen der gewerkschaftsnahen
Hans-Böckler-Stiftung hätte der Mindestlohn bei einer Orientierung daran
schon 2023 bei 13,50 Euro liegen müssen.
Quelle: dts Nachrichtenagentur