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Zeitung: Bankenabwicklungsrichtlinie könnte aufgeweicht werden

Archivmeldung vom 04.04.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.04.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Verena Herzberger / pixelio.de
Bild: Verena Herzberger / pixelio.de

Die europäische Richtlinie zur Abwicklung von Banken könnte an einem entscheidenden Punkt noch einmal aufgeweicht werden: Nach Informationen der "Süddeutschen Zeitung" versucht der Europäische Rat über die technischen Details der Richtlinie, an denen die Experten gerade arbeiten, Bankenrettungen mit Staatshilfen nachträglich doch noch zu erleichtern.

Das soll über folgenden Trick funktionieren: In Artikel 51 der neuen Richtlinie geht es um die Bedingungen, unter denen die neue Restrukturierungsbehörde Gläubiger beteiligen darf. Nun will allen voran Großbritannien erreichen, dass in den Text nachträglich zwei große Ausnahmen eingefügt werden: So sollen staatliche Garantien an Banken und Liquiditätshilfen von Notenbanken an Geschäftsbanken keine Gläubigerbeteiligung auslösen. Genau das wäre laut SZ ein Einfallstor für neuerliche Bankenrettungen auf Staatskosten: Denn auf diese Art und Weise könnten Nationalstaaten wieder Banken retten - ohne, dass Gläubiger mithaften.

"Das widerspricht der Idee der Abwicklungsrichtlinie, dem können wir nicht zustimmen", sagte Sven Giegold, Finanzexperte der Grünen im Europaparlament. Er fordert, dass sich Deutschland im Rat gegen eine solche Aufweichung einsetzt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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