AOK fordert mehr Einlagerung von Medikamenten
Archivmeldung vom 09.11.2024
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićDie Pflicht zur Lagerhaltung sollte auf weitere wichtige Arzneimittel ausgeweitet werden, fordert die AOK. Bisher gilt nur für patentfreie sogenannte Generika, für die zwischen Krankenkassen und Pharmafirma ein Rabattvertrag besteht, eine sechsmonatige Bevorratungspflicht.
Antibiotikasäfte für Kinder, aber auch Arzneimittel gegen Krebs, die den
Wirkstoff Tamoxifen enthalten, fallen nicht unter die Regelung. "Das
ist ein offensichtlicher Systemfehler, der dringend abgestellt werden
muss", sagte Johannes Bauernfeind, Vorstandsvorsitzender der AOK
Baden-Württemberg, die in der AOK-Gemeinschaft für die Verhandlungen der
Generika-Rabattverträge zuständig ist, dem "Spiegel". Sowohl bei den
Antibiotikasäften als auch bei den Krebs-Medikamenten gibt es
Lieferengpässe. "Wir brauchen für alle versorgungsrelevanten
Arzneimittel eine entsprechende Mindestlagerhaltung, unabhängig von
Rabattverträgen", sagte Bauernfeind.
Ob eine Pflicht zur
Lagerhaltung überhaupt etwas bringt, ist allerdings umstritten. Statt
Produktionsanreize zu schaffen, entstünden unter anderem zusätzliche
Kosten, befürchten Kritiker. Sanktionen bei einem Verstoß gegen die
Lagerpflicht seien seitens des Gesetzgebers nicht vorgesehen, heißt es
beim Bundesgesundheitsministerium.
In Frankreich sind die Regeln
strenger: Die dortige Behörde für Arzneimittelsicherheit ANSM verhängte
im September Strafzahlungen in Höhe von insgesamt knapp acht Millionen
Euro gegen elf Pharmaunternehmen. Der Grund: Sie konnten nur
unzureichende Lagerbestände vorweisen. In Deutschland konnte die
Verpflichtung zur Lagerhaltung, die hierzulande seit Ende Juli 2023
gilt, die Situation rund um Lieferengpässe bisher nicht entscheidend
entschärfen. Das zuständige Bundesinstitut für Arzneimittel und
Medizinprodukte führt derzeit 737 gemeldete Engpässe, im Vorjahr waren
es 1.017.
Erklärt das Bundesgesundheitsministerium einen
"Versorgungsmangel", dürfen Medikamente vereinfacht aus dem Ausland
importiert werden. Dies gilt derzeit etwa für Tamoxifen, für
Kochsalzlösung oder für Impfstoffe gegen das RS-Virus, einen Erreger
akuter Atemwegsinfektionen, mit dem sich insbesondere Säuglinge und
Kleinkinder anstecken.
Quelle: dts Nachrichtenagentur