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VIER PFOTEN: Kamelritte bedeuten Tierleid!

Archivmeldung vom 22.10.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.10.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: Dr. Thomas Kreutzig / pixelio.de
Bild: Dr. Thomas Kreutzig / pixelio.de

In der Hamburger Hafencity soll am kommenden Wochenende ein Straßenfest stattfinden. Die Organisatoren kündigen an, dass an beiden Veranstaltungstagen Kamelritte über das Gelände angeboten werden. Für VIER PFOTEN sind solche so genannten "Volksbelustigungen" reine Tierquälerei: "Das deutsche Tierschutzgesetz besagt, dass Tiere der Art angemessen zu versorgen und unterzubringen sind.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass dies im Falle des zum Reiten angebotenen Kamels der Fall ist", sagt Johanna Stadler, Geschäftsführerin der internationalen Tierschutzorganisation VIER PFOTEN: "Für viele Menschen ist das Angebot von Kamel- oder Ponyreiten bei Volksfesten selbstverständlich. Wer jedoch einmal darüber nachdenkt, wie es den Tieren dabei gehen muss, dem bleibt nur, diese Praxis abzulehnen."

Die Tiere, die oft zu Wanderunternehmen wie Zirkussen gehören, fristen ihr Leben oft in Anbindehaltung, in kleinen Waggons, wo sie sich nicht einmal hinlegen können, und mit falscher Ernährung. Auf Volksfesten sind sie permanentem Stress ausgeliefert: Der andauernde Lärm, ständig wechselnde ReiterInnen sowie die engen Zügel, an denen sie geführt werden, können im Extremfall sogar zu Stereotypien führen. Johanna Stadler betont: "Die Zahl der Menschen, die über die Situation dieser Tiere reflektiert, anstatt sich mit dem exotischen Erlebnis des Kamelreitens zu brüsten, muss sich vergrößern. Nur so stellen vielleicht auch einmal die Organisatoren solcher Volksfeste fest, dass gutes Feiern auch ohne Tierleid stattfinden kann."

Abgesehen von dem Wunsch von VIER PFOTEN, das Bewusstsein für Tierleid in breiten Bevölkerungsschichten zu schüren, sind solche Kamelreit-Angebote auch rechtlich zweifelhaft. Das deutsche Tierschutzgesetz besagt, dass Genehmigungen für gewerbsmäßige Reitbetriebe nur dann gegeben werden dürfen, wenn gesichert ist, dass die Tiere artgerecht untergebracht und versorgt sind und der Halter der Tiere nachweislich über die erforderliche Sachkunde im Umgang mit den Tieren verfügt. Trotzdem werden diese Genehmigungen sehr oft erteilt, ohne dass der Standort des Reitangebotes überprüft wird. VIER PFOTEN fordert daher, dass die Veterinärbehörde in Zukunft Standorte genau überprüft. "Doch Überprüfung hin, Genehmigung her, die Tatsache, dass Kamele und Ponys bei solchen Reitveranstaltungen leiden, wird dadurch auch nicht ausgemerzt. Es muss in Zukunft möglich sein, sich auf Volksfesten tierleidfrei amüsieren zu können", sagt Johanna Stadler abschließend.

Quelle: Vier Pfoten - Stiftung für Tierschutz

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