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Verbraucherzentralen: Falsche Zinsberechnungen in Langzeitsparverträgen - möglicherweise hunderte bis tausende Fälle

Archivmeldung vom 05.02.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.02.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Die Verbraucherzentrale Sachsen hat bei Stichproben festgestellt, dass vielen Kunden von Langzeitsparverträgen bis zu vierstellige Eurobeträge an Zinsen vorenthalten worden sind. Im Gespräch mit dem MDR-Magazin "Umschau" erklärt Christina Siebenhüner von der Verbraucherzentrale Sachsen, dass es sich um Sparverträge mit variabler Verzinsung handelt, in denen die Zinsen zum Nachteil der Kunden falsch berechnet worden sind.

Siebenhüner  weiter: "Die Zinsen wurden über sehr lange Zeiträume zu Ungunsten der Verbraucher berechnet. Unsere Stichproben haben ergeben, dass bei Sparverträgen über 25 Jahre mit einer Einzahlung von rund 100 Euro pro Monat durchaus eine Summe im mittleren vierstelligen Bereich an Zinsen nicht an die Sparer ausgezahlt wurde."Aufgefallen sind der Verbraucherzentrale die falschen Berechnungen im Rahmen der Überprüfung von gekündigten langfristigen Sparkassen-Prämiensparverträgen: "Wir haben festgestellt, dass in den Langzeitsparverträgen, die variabel verzinst sind, nicht deutlich wurde, wie die Zinsen an die Zinsentwicklung am Markt angepasst wurden. Da es dazu höchstrichterliche Rechtsprechung gibt, die also ganz genau vorgibt, wie die Zinsen anzupassen sind, haben wir zum einen nachgerechnet und zum anderen auch nachgefragt", so Siebenhüner.

Die Verbraucherschützer halten es für wahrscheinlich, dass es auch bei anderen Banken fehlerhafte Zinsberechnungen gegeben haben könnte und auch jetzt immer noch gibt. Die VZ Sachsen bietet für verunsicherte Kunden von Sparverträgen ab dem 15. Februar ein individuelle Prüfung an: "Für 85 Euro berechnen Kreditsachverstände die Zinsanpassung der Langzeitsparverträge Monat für Monat nach, erstellen ein Gutachten und eine Erläuterung für Verbraucher. Das Angebot gilt nicht nur für sächsische Verbraucher, da es unproblematisch schriftlich abgewickelt werden kann", so Christina Siebenhüner. Mit diesem Gutachten können Kunden dann zu ihrer Bank gehen und eventuelle Ausstände einfordern.

Quelle: "Umschau" / dienstags, 20:15 Uhr, MDR-Fernsehen / mdr.de/umschau (ots)

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