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Landgericht zu Kosmosviertel: Städtische Wohnungsbaugesellschaft muss Modernisierungsumlage zurückzahlen

Archivmeldung vom 18.06.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.06.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Gericht: Urteil. Bild: flickr.com/sfalkow
Gericht: Urteil. Bild: flickr.com/sfalkow

Die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft STADT UND LAND muss möglicherweise hunderten Mieterinnen und Mietern im Kosmosviertel die Modernisierungsumlage zurückzahlen. Das Berliner Landgericht hat in einem ersten Fall entschieden, dass die Umlage nicht korrekt ausgewiesen wurde und deshalb in Gänze unwirksam sei. Im konkreten Fall geht es um mehr als 2000 EUR.

Die Initiative "Mieterprotest Kosmosviertel" hat gegenüber rbb24 Recherche erklärt, dass sie die Ansprüche der anderen betroffenen Mietparteien bündeln und geschlossen zurückfordern will. Sollte das gelingen, kämen auf die städtische Wohnungsbaugesellschaft STADT UND LAND nicht nur hohe Rückforderungen zu, sie müsste auch künftig mit deutlich weniger Mieteinnahmen rechnen. Das Unternehmen erklärte, man werde die Begründung juristisch prüfen, bevor man sich äußert.

Das Kosmosviertel im Südosten Berlins war mit 1800 Plattenbauwohnungen einer der teuersten Rückkäufe, den eine landeseigene Wohnungsbaugesellschaft in Berlin getätigt hat. Die Rückzahlung der Modernisierungsumlage erfolgt, weil der Vorbesitzer die Ausgaben für Instandsetzung und Modernisierung in der Mieterhöhungserklärung nicht sauber getrennt hatte. Die Wohnungsbaugesellschaft haftet also für einen Fehler, den sie nicht selbst zu verantworten hatte.

Quelle: rbb - Rundfunk Berlin-Brandenburg (ots)

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