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Handy-Bußgelder: Italien Spitze, Deutschland moderat

Archivmeldung vom 13.06.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.06.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Grafik: BITKOM
Grafik: BITKOM

Mit 40 Euro Bußgeld kommen die Deutschen glimpflich davon, wenn sie am Steuer zum Handy greifen. In vielen beliebten Reiseländern ist das deutlich teurer: So kann unerlaubtes Telefonieren im Auto in Italien bis zu 594 Euro kosten. Hoch fallen die Sanktionen auch in den Niederlanden, Portugal und Ungarn aus. In diesen und weiteren Ländern kostet das Vergehen eine dreistellige Euro-Summe. Darauf weist der Hightech-Verband BITKOM hin.

„Wer mit dem Handy am Ohr fährt, riskiert in fast allen EU-Ländern einen Teil der Urlaubskasse“, kommentiert BITKOM-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. Weniger streng als in Deutschland wird die Handy-Nutzung am Steuer nur in Frankreich und einzelnen osteuropäischen Ländern geahndet. „Für Fahrer, die nicht aufs Telefonieren verzichten wollen, lohnt sich eine Freisprecheinrichtung in jedem Fall“, so Rohleder. „Das erhöht nicht nur die eigene Sicherheit, es schont im Zweifelsfall auch den Geldbeutel.“

Der BITKOM gibt Tipps, was bei Gesprächen im Auto zu beachten ist:

1. Nicht nur Telefonieren ist im Auto untersagt

In Deutschland ist bereits verboten, das Handy in die Hand zu nehmen, wenn der Motor läuft. Deshalb gilt: Nicht nur Telefonieren mit dem Gerät am Ohr ist tabu, auch das Lesen oder Schreiben von Kurzmitteilungen. Vergleichbare Regelungen gibt es in anderen europäischen Ländern. Grund: Der Fahrer wird in jedem Fall abgelenkt. Der BITKOM rät Autofahrern, prinzipiell nur mit Freisprecheinrichtungen oder Sprechgarnituren (Headsets) zu telefonieren. Übrigens: Anders als in Deutschland sind die Bußgelder in vielen Ländern nicht genau festgelegt – die Polizei nutzt je nach Verkehrssituation einen Ermessensspielraum.

2. Headsets sind günstig, aber nicht immer optimal

Eine günstige Variante ist ein Headset, idealerweise mit dem Kurzstreckenfunk Bluetooth. So muss kein Kabel zwischen Headset und Telefon angeschlossen werden. Moderne Headsets sind leicht und werden nur an einem Ohr befestigt. Nachteile: Auf langen Strecken können sie stören. Auch sind Headsets nicht überall im Ausland als Freisprech-Lösungen im Straßenverkehr anerkannt.

3. „Plug and Play“ oder fester Einbau?

Das Angebot an Freisprechanlagen für Kraftfahrzeuge ist groß. Sie sind im Internet, in Kaufhäusern und Autohäusern sowie bei spezialisierten Autohifi-Werkstätten erhältlich. Günstig sind so genannte „Plug-and-Play“-Lösungen: Diese Freisprecheinrichtungen können von Laien schnell in fast jedem Auto montiert werden. Die Stromversorgung läuft dabei meist über den Zigarettenanzünder. Solche Modelle eignen sich auch für Autofahrer, die oft das Fahrzeug wechseln. Komfortabler sind Freisprechanlagen, die fest im Fahrzeug eingebaut werden: Dabei wird in der Regel das Radio automatisch stumm geschaltet, wenn ein Anruf eingeht. Durch eine optimale Platzierung des Mikrofons und einer aufwändigeren Signalverarbeitung ist die Sprachqualität meist deutlich besser. Bei vielen Modellen kann zudem eine Außenantenne angeschlossen werden, was den Empfang verbessert. Zudem gibt es bei festen Einbauten keine frei herumliegenden Kabel. Etliche moderne Anlagen können mit einer Vielzahl von Mobiltelefonen genutzt werden. Das ist empfehlenswert, wenn das Handy regelmäßig gewechselt wird.

4. Die richtige Installation

Freisprecheinrichtungen sollten stabil im Fahrzeug montiert sein, damit weder die Anlage noch das Handy bei einem Bremsmanöver oder Unfall zum Geschoss werden. Die Bedienungselemente müssen in Reichweite und im erweiterten Sichtfeld des Fahrers liegen. Wichtig ist auch, dass die Anlage nicht im Bereich der Airbags montiert wird und keine anderen Schalter verdeckt. Vor allem bei Festeinbauten gilt, die Installation im Zweifel lieber einer Fachwerkstatt zu überlassen.

Zur Methodik: Die Daten zu Bußgeldern beruhen auf Angaben europäischer Automobilclubs und Recherchen des BITKOM. Beträge in Fremdwährungen wurden nach den Wechselkursen vom 4. Juni 2009 in Euro umgerechnet. Maßgeblich sind die typischen Wechselkurse für Kartenabhebungen an Geldautomaten im Ausland.

Quelle: BITKOM

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