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Bundeswehr beschäftigt nur wenige verletzte Soldaten weiter

Archivmeldung vom 09.09.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.09.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
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Die Bundeswehr hat im Einsatz verletzte Soldaten bisher nur in sechs Fällen weiter beschäftigt. Das teilte das Verteidigungsministerium der in Halle erscheinenden "Mitteldeutschen Zeitung" mit. Drei Soldaten befinden sich demnach noch in der Probezeit, ein Soldat in der Ausbildung zum Beamten. Zusätzlich zu diesen zehn Soldaten liegen dem Ministerium zufolge weitere 34 Anträge auf Übernahme in das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten oder einer Berufssoldatin aufgrund einer Wehrdienstbeschädigung vor.

Seit Beginn der Auslandseinsätze der Bundeswehr im Juli 1992 wurde in 177 Fällen eine einmalige Entschädigung nach dem Einsatzversorgungsgesetz gezahlt. Dabei handelt es sich seit 2005 um 63 Zahlfälle aufgrund eines Einsatzunfalls, davon in 28 Fällen um Zahlungen an einsatzgeschädigte Soldaten und in 35 Fällen um Zahlungen an Hinterbliebene. Der Wehrbeauftragte des Bundestages, Hellmut Königshaus (FDP), forderte in der "Mitteldeutschen Zeitung", die vom Bundeskabinett in der vorigen Woche gebilligte Novelle des Einsatzversorgungsgesetzes zu korrigieren. Er sieht "Nachbesserungsbedarf an zwei Stellen". Königshaus will "die Herabsetzung der Schwelle zur Anerkennung einer Wehrdienstbeschädigung sowie eines Anspruchs auf Weiterverwendung auf 30 Prozent des Schädigungsgrades" sowie eine "Beweiserleichterung" für die betroffenen Soldaten. "Genau das hat das Parlament in einem Entschließungsantrag im Oktober 2010 gefordert. Über diesen politisch klar formulierten Willen, der auch von der politischen Leitung des Verteidigungsministeriums geteilt wird, darf sich die Bürokratie nicht einfach hinwegsetzen", so der Wehrbeauftragte. Die Novelle sieht einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung nur bei einem Schädigungsgrad von mindestens 50 Prozent vor. Der Bundestag hält diese Schwelle für zu hoch, weil besonders traumatisierte Soldaten sie nicht erreichen und dennoch auf dem Arbeitsmarkt chancenlos sind.

Quelle: Mitteldeutsche Zeitung (ots)

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