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Deutsche Umwelthilfe siegt vor dem Landgericht Berlin gegen Daimler-Anwalt

Archivmeldung vom 12.04.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.04.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: berlin-pics  / pixelio.de
Bild: berlin-pics / pixelio.de

Das Landgericht Berlin hat heute im Rechtsstreit zwischen dem Anwalt der Daimler AG, Prof. Christian Schertz, und der Deutschen Umwelthilfe (DUH) zugunsten der Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation entschieden. Das Gericht hob mit sofortiger Wirkung die zugunsten von Herrn Prof. Schertz ergangene einstweilige Verfügung vom 15.01.2016 auf und wies den Antrag auf ihren Erlass zurück. Anlass für den Rechtsstreit war ein Schreiben von Medienanwalt Christian Schertz im Auftrag der Daimler AG am Vortag einer angekündigten Pressekonferenz, bei der die DUH Ergebnisse von Abgastests u. a. einer Mercedes C-Klasse veröffentlichte.

"Die heutige Entscheidung des Berliner Landgerichts stärkt den Verbraucherschutz in Deutschland und erleichtert der Deutschen Umwelthilfe die Aufklärung des Diesel-Abgasskandals. Daimler hat versucht, uns mit anwaltlichen Drohgebärden in der Aufklärung der Abgasmanipulationen beim Stuttgarter Autokonzern zu behindern. Gleichzeitig wurden uns "gesonderte rechtliche Schritte" für den Fall angekündigt, dass wir diesen Drohbrief veröffentlichen oder auch nur daraus zitieren. Seitdem wir mit eigenen Messungen das Ausmaß des Dieselabgasskandals untersuchen und Indizien für Abschalteinrichtungen veröffentlichen, sehen wir uns zunehmend auf unsere Existenz ausgerichteten Drohungen von Seiten der Automobilindustrie ausgesetzt", kommentiert Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, die Entscheidung.

Trotz der Drohung hat die DUH sowohl das Schreiben veröffentlicht als auch auf die gefundenen Indizien für Abschalteinrichtungen bei Daimler hingewiesen. Im Februar 2016 musste Daimler diese auch einräumen, ist aber der Auffassung, dass die Verwendung der Abschalteinrichtung rechtmäßig ist. Ein Rechtsgutachten von Prof. Remo Klinger sowie das in der vergangenen Woche bekanntgewordene Rechtsgutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags belegen hingegen die Rechtsauffassung der DUH, dass eine dauerhafte Reduzierung der Abgasreinigung unterhalb einer bestimmten Temperatur rechtswidrig ist.

"Ein generelles Verbot, Anwaltsschreiben zu veröffentlichen, gibt es nicht", erläutert Christine Danziger, die die DUH gemeinsam mit Remo Klinger in dem Verfahren vertritt. "Vorliegend konnten wir das Gericht, das die Verfügung noch im Januar erlassen hat, davon überzeugen, dass das öffentliche Interesse an Information hier Vorrang hat vor den Interessen der Autokonzerne. Damit ist der Versuch gescheitert, juristische Drohungen auszusprechen und dem Empfänger eines solchen Schreibens dessen Veröffentlichung zu verbieten", fügt Remo Klinger hinzu. Die Urteilsbegründung des Landgerichts liegt noch nicht vor.

Hintergrund:

Am 15.12.2015 lud die DUH zu einer Pressekonferenz am darauffolgenden Tag ein. Sie kündigte unter anderem an, weitere Ergebnisse von NOx-Abgasmessungen vorzustellen. Wenige Stunden nach Versand der Einladung zur Pressekonferenz erhielt die DUH ein Schreiben von Rechtsanwalt Christian Schertz, der hierin die medien- und presserechtliche Vertretung der Daimler AG anzeigte. Aus Sicht der DUH besteht ein öffentliches Interesse daran, aufzuzeigen, wie die Daimler AG auf die Ankündigung einer Pressekonferenz reagiert und versucht, einen Umwelt- und Verbraucherschutzverband davon abzuhalten, inzwischen eingestandene Manipulationen der Abgaswerte (mit dem Hinweis, diese Manipulation sei rechtlich zulässig zum "Motorschutz") ihr vorzuwerfen.

Quelle: Deutsche Umwelthilfe e.V. (ots)

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