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EU-Kommission veröffentlicht Handgepäck-Verbotsliste

Archivmeldung vom 08.08.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.08.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Oliver Randak

Das monatelange Tauziehen hat eine Ende: Die EU-Kommission hat endlich eine lange geheim gehaltene Liste vorgelegt, in der im Handgepäck verbotene Gegenstände aufgeführt sind. Ein Verfahren vor dem EuGH ist noch anhängig.

Schlittschuhe sind in der EU an Bord von Flugzeugen verboten, Golf- und Cricketschläger auch, ebenso wie Feuerwaffen, Säbel, Degen und Granaten: Erstmals hat die EU-Kommission eine komplette Liste verbotener Gegenstände im Handgepäck vorgelegt. Auch das umstrittene Verbot von Flüssigkeiten an Bord gehört dazu. Damit bekommen Flugreisende endlich Klarheit, was sie einpacken dürfen und was nicht.

Vorangegangen war ein langer Streit, der sogar vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) landete. Die obersten EU-Richter müssen darüber entscheiden, ob die gesamte EU-Verordnung zum Handgepäck ungültig ist, weil Fluggäste bisher keine vollständigen und offiziellen Informationen über verbotene Gegenstände hatten.

Noch im April hatte die Brüsseler Behörde erklärt, der entscheidende Anhang der umstrittenen Verordnung solle weiterhin geheim bleiben. Da hatte Generalanwältin Eleanor Sharpston die EuGH-Richter gerade aufgefordert, das ganze Regelwerk wegen der Informationslücke für inexistent oder zumindest für ungültig zu erklären. Das Verfahren läuft noch.

Tennisschläger waren verboten - jetzt nicht mehr

Ausgelöst hatte den Rechtsstreit ein Fluggast, der im September 2005 in Wien mit Tennisschlägern im Gepäck ins Flugzeug steigen wollte. Sicherheitsleute waren der Ansicht, diese Sportgeräte seien an Bord verboten. Sie forderten den Mann zum Verlassen der Maschine auf. Der Betroffene erhob Klage.

Der am Freitag veröffentliche Verordnungsanhang zählt zwar als verbotene Gegenstände auch Sportgeräte wie Ski- und Wanderstöcke, Billardstöcke und Angelruten, Pfeile und verschiedene Kampfsportausrüstung auf. Tennisschläger werden in der Liste jedoch nicht erwähnt.

EU-Verkehrskommissar Antonio Tajani verteidigte noch am Freitag den fünf Jahre alten Beschluss, die Vorschriften nicht zu veröffentlichen. Das sei "aus Sicherheitsgründen" geschehen. Ein Sprecher Tajanis bestritt, dass die Kommission mit dem Beschluss zur Veröffentlichung einem drohenden EuGH-Urteil vorgreifen wolle. Häufig folgt der EuGH in seinen Urteilen den Gutachten der Generalanwälte.

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