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Wahlcomputer sind nicht sicher

Archivmeldung vom 11.11.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.11.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Nachdem Hacker in Holland gezeigt haben, wie sich Wahlcomputer manipulieren lassen, gehört die flächendeckende Zulassung in Deutschland auf den Prüfstand. Die zuständige Bundesanstalt räumt in einem Gespräch mit dem Computermagazin c't ein, dass zentrale Sicherheitsfaktoren neu bewertet werden müssen.

Noch hat der Wahlprüfungsausschuss des Bundestages nicht über den Einspruch gegen die Verwendung von Wahlmaschinen bei der letzten Bundestagswahl entschieden. Doch der zukünftige Einsatz steht zur Disposition: "Durch die Veröffentlichung der holländischen Initiative ist eine neue Situation entstanden", erklärt der zuständige Direktor der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt, Professor Dieter Richter. Er würde dem Innenministerium jetzt jedenfalls nicht mehr zu der Erklärung raten, die Manipulation der Stimmenauszählung ohne Kenntnis des Quellcodes sei unmöglich.

Wahlen als ein Grundpfeiler der Demokratie sollen transparent, nachvollziehbar, frei und auch geheim sein. "Offensichtlich konnten sich die Prüfer der Wahlmaschinen
aber nicht vorstellen, was Hacker oder böswillige Angreifer mit elektronischen Wahlmaschinen alles anstellen können", so c't-Redakteur Jürgen Kuri. Bei dem Wahlmaschinen-Hack konnten die Holländer nicht nur nachweisen, dass sich
die Software manipulieren lässt. Sie waren auch in der Lage, über ausgestrahlte Signale der Geräte das Wahlverhalten auszulesen. In der Vergangenheit hat das Bundesamt dieses
Problem als unkritisch betrachtet. In eigenen Tests konnte es die Ergebnisse der Hacker allerdings nicht reproduzieren.

Lange galten die Wahlmaschinen auch als sicher vor sogenannten Insider-Angriffen, bei denen etwa Mitarbeiter des Herstellers eine Manipulation vornehmen. Doch nach
Aussage von Professor Dieter Richter kann das nicht mehr gelten: "Es gibt bei diesem Konzept keinen absoluten Schutz gegen Insider-Angriffe." Durch die Bekanntgabe
vieler Informationen sei nicht mehr klar, wer zum Personenkreis der Insider gehört. Hinzu kommt die ungeklärte Aufsicht in wahlfreien Zeiten, in denen die Computer bei den Kommunen lagern. Für eine sichere Verwahrung gibt es derzeit nicht einmal genaue
Vorschriften. (jk)

Quelle: Pressemitteilung c't

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