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Kinderpornografie: Tatverdächtige sind immer häufiger selbst noch Kinder

Archivmeldung vom 02.05.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.05.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Juergen Jotzo / pixelio.de
Bild: Juergen Jotzo / pixelio.de

Immer mehr Tatverdächtige im Bereich Kinder- und Jugendpornografie sind selbst noch Kinder. Das berichtet die "Neue Osnabrücker Zeitung" unter Berufung auf die bundesweite Polizeiliche Kriminalstatistik.

Die listet für das Jahr 2018 insgesamt 2101 Minderjährige auf, die im Verdacht der Verbreitung, des Erwerbs, des Besitzes und der Herstellung kinder- oder jugendpornografischer Schriften standen. 603 Verdächtige waren jünger als 14. Die Zahl der minderjährigen Verdächtigen hat sich damit binnen zwei Jahren fast verdoppelt.

Werner Schwarz vom niedersächsischen Landesverband des Bundes Deutscher Kriminalbeamter sagte dem Blatt: "Mal handelt es sich um ein sehr junges Pärchen, das sich gegenseitig Nacktaufnahmen schickt. Mal um Cybermobbing beispielsweise in Whatsapp-Gruppen mit Dutzenden Teilnehmern. Da werden dann die Nacktaufnahmen einer Mitschülerin geteilt." Es habe Fälle gegeben, in denen illegale Aufnahmen zu Durchsuchungen bei bis zu 60 Minderjährigen geführt hätten. "Für die Familien ist das häufig ein Schock, wenn Polizeibeamte vor der Tür stehen. Die Eltern wissen von nichts und die Kinder sind sich keiner Schuld bewusst", so Schwarz.

Der Kinderschutzbund fordert sexual-pädagogische Konzepte an Schulen, die Minderjährige über angemessenes und unangemessenes Verhalten aufklären. "Schule muss vermitteln, dass es ein Recht auf körperliche Grenzen gibt. Es muss ein Bewusstsein bei den Schülern geschaffen werden, was zulässig ist und was nicht", so Martina Huxoll-von Ahn, stellvertretende Bundesgeschäftsführerin.

Im Bereich Jugendpornografie sind die dargestellten Personen zwischen 14 und 18 Jahren alt, bei Kinderpornos jünger als 14. Besitz, Erwerb, Herstellung und Verbreitung sind nach Paragraf 184 b und c strafbar.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

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