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Bundesanwalt klagt Franco A. an

Archivmeldung vom 12.12.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.12.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (Bundesanwaltschaft): Straßenseite
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (Bundesanwaltschaft): Straßenseite

Foto: Voskos
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Bundesanwaltschaft hat gegen den erst vor wenigen Tagen auf freien Fuß gesetzten Franco A. Anklage vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main erhoben. Der 28-Jährige sei hinreichend verdächtig, eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet zu haben. Darüber hinaus werden ihm Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz, das Waffengesetz, das Sprengstoffgesetz, Diebstahl und Betrug vorgeworfen.

Der angeschuldigte Bundeswehr-Oberleutnant plante laut Anklageschrift aus einer völkisch-nationalistischen Gesinnung heraus zu einem unbekannten Zeitpunkt einen Anschlag auf das Leben hochrangiger Politiker und Personen des öffentlichen Lebens, die sich für ihr aus Sicht des Angeschuldigten flüchtlingsfreundliches Engagement besonders auszeichnen. Als Anschlagsopfer waren nach den Aufzeichnungen des Angeschuldigten unter anderem Justizminister Heiko Maas und Bundestags-Vizepräsidentin Claudia Roth vorgesehen.

Zur Durchführung seiner Anschlagspläne verschaffte sich der Angeschuldigte insgesamt vier Schusswaffen, über 1.000 Schuss Munition sowie mehr als 50 Sprengkörper. Franco A. war am 26. April festgenommen und am 29. November wieder auf freien Fuß gesetzt worden, nachdem der Bundesgerichtshof den Haftbefehl aufgehoben hatte. Gegen die Beschuldigten Maximilian T. und Mathias F. bestehe derzeit kein hinreichender Tatverdacht bezüglich der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, so die Bundesanwaltschaft.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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