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Schweizer Bundesgericht: Militärpolizei darf im Straßenverkehr auch bei Zivilisten eingreifen

Archivmeldung vom 11.03.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.03.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: wrw / pixelio.de
Bild: wrw / pixelio.de

Das Schweizer Bundesgericht hat entschieden, dass die Militärpolizei im Straßenverkehr auch bei Zivilisten eingreifen darf, sobald eine Gefahr besteht. Ein Mann hatte sich beim Bundesgericht beschwert, da er von der Militärpolizei mit 75 anstatt der erlaubten 50 Stundenkilometer gemessen und anschließend wegen fahrlässiger grober Verletzung der Verkehrsregeln zu einer bedingten Geldstrafe und einer Buße verurteilt worden war.

Die Militärpolizei blitzte den Zivilisten 2010 bei einer Kontrolle, die für Armeeangehörige vorgesehen war und meldete den Vorfall der Zivilpolizei. Der Schnellfahrer wehrte sich gegen das Urteil mit der Begründung, dass die militärische Polizei nicht zur Verkehrsüberwachung ziviler Personen berechtigt sei und das Messergebnis deshalb nicht gegen ihn verwendet werden dürfe. Das Gericht entschied hingegen, dass die Militärpolizei per Gesetz befugt sei, gegen zivile Autofahrer vorzugehen, sobald diese eine Gefahr für den Verkehr darstellen würden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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