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EU-Kommission kritisiert Reformpläne für deutsches Abfallrecht

Archivmeldung vom 07.07.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.07.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Holger Gräbner / pixelio.de
Bild: Holger Gräbner / pixelio.de

Die EU-Kommission kritisiert die Pläne der Bundesregierung zur Reform des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Der Gesetzentwurf könne sich negativ auf den Wettbewerb auswirken, heißt es in der Stellungnahme der Behörde, die dem "Handelsblatt" vorliegt. Bislang hatten die Kommunen den ersten Zugriff auf Abfälle aus privatem Müll.

Sie konnten die Abfälle selbst einsammeln oder die Aufträge an private Unternehmer vergeben. Mit der Reform des Kreislaufwirtschaftsgesetzes dürfen private Entsorger Wertstoffe sammeln, ohne von den Kommunen beauftragt worden zu sein. Eine Ausnahme besteht jedoch, wenn sich das private Sammeln "auf die Planungssicherheit und die Organisation der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger" auswirke. Aus Sicht der Kommission gehe diese Regelung nicht weit genug und könne "die Möglichkeit zum Wettbewerb reduzieren", hieß es in der Stellungnahme.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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