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Hamburger Justiz leidet unter Überlastung

Archivmeldung vom 27.02.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.02.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bewerten, Akte, Prüfen, Korrigieren, Fälschen, Richter, Staatsanwalt, Prüfer (Symbolbild)
Bewerten, Akte, Prüfen, Korrigieren, Fälschen, Richter, Staatsanwalt, Prüfer (Symbolbild)

Bild: Jorma Bork / pixelio.de

Knapp die Hälfte der Hamburger Richter und Staatsanwälte empfinden ihre berufliche Belastung als "extrem hoch". Das geht aus einer Umfrage des Hamburgischen Richtervereins hervor, über deren Ergebnisse die "Zeit" in ihren Hamburg-Seiten berichtet.

57 Prozent von ihnen geben demnach an, ein extrem hohes Arbeitspensum zu haben, von einer extrem hohen psychischen Beanspruchung sprechen rund ein Drittel. An der Umfrage des Richtervereins haben 540 von insgesamt 946 Staatsanwälten und Richtern in der Stadt teilgenommen. Die Ergebnisse können als Ausdruck eines überlasteten Justizsystems gedeutet werden. Die Anzahl der Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft stieg im Bereich der leichten Kriminalität in den vergangenen Jahren stark an – von 82.470 im Jahr 2009 auf 103.503 im Jahr 2018. Gleichzeitig ist abzusehen, dass die Zahl der Vollzeitkräfte, gerade in den Geschäftsstellen von Gerichten und Staatsanwaltschaft, stark abnehmen wird – von 1.164 i m Jahr 2017 auf 825 im Jahr 2025. Viele gehen in Rente. Die Überlastung zeigt sich auch in der Krankenquote.

Während deutschlandweit die Mitarbeiter in Geschäftsstellen im Jahr 2017 fünf Prozent ihrer Arbeitszeit krankheitsbedingt fehlten, waren es am Hamburger Verwaltungsgericht 13 Prozent. Das Hamburger Justizsystem ist in letzter Zeit immer wieder in die Schlagzeilen geraten. Im vergangenen Jahr musste der verurteilte Vergewaltiger und Geiselnehmer Musa K. aus der Untersuchungshaft entlassen werden. Die Kammer schaffte es aufgrund von Personalmangel nicht, die schriftliche Urteilsbegründung in angemessener Form anzufertigen. 2017 ließ das Oberlandesgericht Reno G. frei, der seine Freundin im Streit erstochen hatte. Er saß 17 Monate in Untersuchungshaft. Die Kammer des Landgerichts habe den Prozess nicht schnell genug durchgezogen, befand das OLG. Der Grund dafür: Die Große Strafkammer hatte parallel noch fünf weitere wichtige Prozesse, in vier davon war wegen der Inhaftierung des Verdächtigen ebenso Eile geboten.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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