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Kölner U-Bahn fährt nicht vor 2026

Archivmeldung vom 12.12.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.12.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Kölner Nord-Süd-Stadtbahn
Kölner Nord-Süd-Stadtbahn

Foto: © Raimond Spekking / CC BY-SA 3.0 (via Wikimedia Commons)
Lizenz: CC BY-SA 3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Kölner Nord-Süd-Stadtbahn wird frühestens im Jahr 2026 in Betrieb gehen können. Dies ist nach Informationen der Kölnischen Rundschau im Aufsichtsrat der Kölner Verkehrs-Betriebe mitgeteilt worden. Damit verzögert sich die Inbetriebnahme um weitere drei Jahre. Vor allem die sich immer weiter hinziehende Beweissicherung an der Einsturzstelle des Stadtarchivs am Waidmarkt sei dafür verantwortlich.

Bevor der Gutachter seine Arbeiten beendet hat, kann das Kreuzungsbauwerk in der Mitte der Neubaustrecke nicht saniert werden. Bei den Arbeiten zur Kölner U-Bahn war 2009 das Stadtarchiv eingestürzt. Derzeit fahren die Bahnen auf der neuen Strecke von beiden Seiten nur bis kurz vor die Unglücksstelle. Der vom Landgericht beauftragte Gutachter hat in den vergangenen Jahren mit Tauchern in einem von ihm erbauten Schacht schichtweise Erdproben bis zu einer Tiefe von etwa 28 Metern genommen, um die Einsturzursache zu finden. Ein Loch in der Baugrubenabdichtung ist gefunden worden. Ob dies jedoch die alleinige Einsturzursache ist, will der Gutachter nach Rundschau-Informationen durch eine noch tiefer gehende Untersuchung klären: In etwa 30 Metern Tiefe befindet sich eine dünne Braunkohleschicht.

Die war nach Probebohrungen bislang als intakt bewertet worden, der Gutachter will sie nun eingehender prüfen. Die Schlitzwände, die die Baugrube umgeben und von Grundwasser frei halten sollten, gehen durch die Braunkohle-Schicht hindurch. Sollte es einen hydraulischen Grundbruch - also einen unterirdischen Erdrutsch unter der Schlitzwand - gegeben haben, müsste die Kohleschicht zerstört sein. Für den Strafprozess, der Mitte Januar beginnt, ist im Auftrag der Staatsanwaltschaft bereits ein Gutachten erstellt worden, das die Beweiserhebung bis zum Frühjahr 2017 ausgewertet hat. Die Eröffnung des Prozesses ist durch die neuerliche Verzögerung nicht gefährdet. Sechs Angeklagte müssen sich wegen fahrlässiger Tötung und Baugefährdung verantworten. In einem nicht terminierten Zivilprozess versucht die Stadt Köln den mit 1,2 Milliarden Euro bezifferten Schaden zu erstreiten. Die Verjährung ist anders als beim Strafprozess ausgesetzt.

Quelle: Kölnische Rundschau (ots)

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