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Zeitung: BKA nutzte intensiv Befugnisse der Anti-Terror-Gesetze zur Überwachung der "Düsseldorfer Zelle"

Archivmeldung vom 30.05.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.05.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bundeskriminalamt
Bundeskriminalamt

Vor der Festnahme der "Düsseldorfer Zelle" Ende April hat das Bundeskriminalamt (BKA) intensiv Befugnisse der Anti-Terror-Gesetze und gespeicherte Vorratsdaten genutzt. Damit vereitelte die Behörde einen "Sprengstoff- und Schusswaffenanschlag" in Deutschland, der von al-Qaida erteilt worden sein soll. Die Terrorverdächtigen Abdeladim El-K., Jamil S. und Amid C. hatten bereits Sicherheitsvorkehrungen an "öffentlichen Gebäuden, Flughäfen und Bahnhöfen" ausgekundschaftet. Das berichtet die Tageszeitung "Die Welt" (Montagausgabe) unter Berufung auf ein geheimes Protokoll des BKA zur Observation der Zelle.

Demnach stellten die BKA-Fahnder bei Luftfahrtgesellschaften mehrere "Auskunftsersuchen", mit denen sie die Reisen der Gruppe nachvollziehen konnten. Zudem besorgten sich die Ermittler von Banken Kontodaten, wodurch sie einen "Transfer nicht unerheblicher Geldbeträge nach Pakistan" aufdeckten. Das BKA fragte auch Daten bei Telekommunikationsunternehmen ab und gelangte dadurch an wichtige Rufnummern.

Die Behörde nutzte intensiv Vorratsdaten. "In dem aktuellen Sachverhalt führte die Auskunft über den Anschlussinhaber einer IP-Adresse zur Lokalisierung eines Täters. Glücklicherweise war das Auskunftsersuchen zeitnah gestellt worden, da der Provider kurz davor war, die zur IP-Adresse zugehörigen Daten zu löschen", heißt es in dem internen BKA-Bericht.

Einen Tag später wären die Daten gelöscht worden, weil solche Daten seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung vom März 2010 nur noch maximal sieben Tage aufgehoben werden. Die Düsseldorfer Zelle verhielt sich laut BKA-Protokoll höchst konspirativ und tauschte sich nur über abgeschottete Kommunikationswege miteinander aus. "Tatrelevante Kommunikation" wurde nur im persönlichen Gespräch oder mittels Callshops geführt, heißt es dazu in dem BKA-Papier.

Die Orte wurden häufig gewechselt, was die Behörde als "Callshop-Hopping" bezeichnet. Deswegen konnte zwar nur ein geringer Teil der Kommunikation aufgezeichnet werden. "Diese erbrachte jedoch wesentliche verdachtserhärtende Erkenntnisse", resümiert das BKA. Die Online-Durchsuchungen von Computern, die für mehrere Personen beantragt wurden, sowie die "Quellen-TKÜ" zur Überwachung der Internettelefonate, brachten hingegen keine solchen Erkenntnisse. In einem Fall wurden zwar online Daten eines PC angezapft, aber das Ergebnis war mager. Zentrale Maßnahme blieb der Große Lauschangriff, also die akustische Wohnraumüberwachung. Ohne sie wäre dem BKA-Bericht zufolge "die Gefahrenlage vermutlich nicht erkannt worden". Abdeladim El-K., Jamil S. und Amid C. waren am 29. April in Düsseldorf und Bochum festgenommen worden. Einen Tag später erließ der Bundesgerichtshof Haftbefehle. Der Generalbundesanwalt in Karlsruhe ermittelt wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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