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Krankenkassen fürchten weniger Prüfungen von Krankenhausrechnungen

Archivmeldung vom 17.05.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.05.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Krankenkassen
Krankenkassen

Bild: Tim Reckmann / pixelio.de

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will die Prüfung von Klinikabrechnungen vereinfachen, stößt damit bei den gesetzlichen Krankenkassen aber auf Widerstand. Sein Gesetzentwurf sieht auch die Einführung von Quoten für die Kontrollen vor.

Wie der "Spiegel" in seiner aktuellen Ausgabe berichtet, sollen die Kassen ab 2021 nur noch eine begrenzte Zahl von Abrechnungen untersuchen lassen dürfen: von etwa 5 bis maximal 15 Prozent. Zuletzt wurden gut 17 Prozent aller Krankenhausrechnungen gegengecheckt. Je sauberer und ehrlicher ein Haus abrechnet, desto geringer soll die Quote ausfallen. Zu Beginn im Jahr 2020 soll zunächst für alle eine Höchstquote von 10 Prozent gelten. Die Kassen kritisieren das Vorhaben. Auf dem Milliardenmarkt Krankenhaus könnten "Falschabrechnungen in großem Umfang auf Kosten der Beitragszahler unbeanstandet" bleiben, heißt es in einem Papier des AOK-Bundesverbandes. "Nachbesserungsbedarf" sieht auch Wolfgang Matz, Vorstandschef der Kaufmännischen Krankenkasse KKH.

Es gebe Kliniken, die "systematisch falsch" abrechneten, argumentiert er, das zeigten Erfahrungen aus der Vergangenheit mit höheren Prüfquoten. Es könne nicht sein, "dass falsch abgerechnete Leistungen nicht beanstandet werden dürfen", sagt auch Dirk Janssen vom Vorstand des BKK Landesverbandes Nordwest. Für die Kassen geht es um viel Geld. Allein 2017 mussten die Kliniken nach den Kontrollen 2,8 Milliarden Euro an die Kassen zurückzahlen, weil sich mehr als jede zweite geprüfte Abrechnung als fehlerhaft erwies. Der Bundesrechnungshof hatte eine Reform der Kontrollen angemahnt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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