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Gerichte fürchten Überlastung wegen Unternehmenssanktionsrecht

Archivmeldung vom 01.08.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.08.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Aktenberge, Akten & Bürokratie (Symbolbild)
Aktenberge, Akten & Bürokratie (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Das geplante neue Sanktionsrecht gegen Unternehmen könnte nach Meinung des Deutschen Richterbundes die Justiz überfordern. "Wenn die Bundesländer ihre Staatsanwaltschaften, Gerichte und Polizeibehörden nicht massiv verstärken, droht das Gesetz gegen Unternehmenskriminalität ein zahnloser Tiger zu werden", sagte Sven Rebehn, Bundesgeschäftsführer des Richterbundes, dem "Spiegel".

Schon jetzt erledigten die Staatsanwaltschaften jährlich etwa 150.000 Verfahren gegen Manager oder Firmenmitarbeiter. Künftig müssten sie in etwa jedem zweiten Fall auch Sanktionen gegen die Firmen selbst prüfen. Dafür sind nach Berechnungen des Richterbunds rund 250 zusätzliche Stellen allein bei den Staatsanwaltschaften nötig.

Johannes Fechner, rechtspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, sagte: "Der Richterbund hat recht, wenn er mehr Personal fordert. Genau deshalb haben wir den Pakt für den Rechtsstaat mit den Ländern abgeschlossen und 220 Millionen Euro für 2000 zusätzliche Richter und Staatsanwälte bereitgestellt." Sollte sich zeigen, dass das nicht ausreiche, müssten Bund und Länder über einen zweiten Pakt sprechen. Grundsätzliche Kritik am Gesetzentwurf übt die FDP. Fraktionsvize Stephan Thomae sagte: "Die Abschreckungswirkung der Strafe wird doch nicht dadurch größer, dass statt des Täters selbst nun sein Unternehmen bestraft wird." Es gehe darum, gegen die Perso n vorzugehen, die sich falsch verhalten habe. "Wird das Unternehmen herangezogen, trifft es schnell die Falschen, denn dann wird an der Belegschaft bis hin zum Pförtner gespart."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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