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Urheberrechtsreform: Schlimmer als zuvor - Artikel 13 ist wieder auf dem Tisch

Archivmeldung vom 05.02.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.02.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Julia Reda (2017)
Julia Reda (2017)

Foto: Denis Schroeder (WMDE)
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Verhandelnden zur Urheberrechtsreform im EU-Parlament haben es eilig. Will man doch versuchen, sie noch vor den Wahlen im Mai umzusetzen. Streitpunkt war bisher Artikel 13, welcher Upload-Filter für Onlineplattformen vorsieht. Hier scheint es nun zwischen Frankreich und Deutschland eine Einigung zu geben.

Ein großer Schritt in die falsche Richtung. Nur noch Plattformen, die jünger als drei Jahre sind, mit weniger als 10 Millionen Jahresumsatz und unter fünf Millionen Nutzer pro Monat sollen von Artikel 13 ausgenommen sein [1].

Julia Reda, Abgeordnete der Piratenpartei im Europäischen Parlament, warnt vor den Folgen dieses Deals: "Der deutsch-französische Deal sieht vor, dass Artikel 13 für alle profitorientierten Plattformen gilt. Die vereinbarten Ausnahmen greifen nur bei einer verschwindend kleinen Anzahl von Plattformbetreibern. Unzählige völlig harmlose Apps und Webseiten, die nicht alle der 3 Ausnahmekriterien erfüllen, müssten demnach Uploadfilter installieren, die User und Betreiber gleichermaßen schädigen, selbst wenn die Plattform bisher überhaupt kein Problem mit Urheberrechtsverletzungen hat.

Darüber hinaus müssten selbst die kleinsten, neuesten Plattformen, die alle drei Kriterien erfüllen, beweisen, dass sie "größte Bemühungen" unternommen haben, um von Rechteinhabern Lizenzen einzuholen. Eine unmögliche Aufgabe, da Plattformbetreiber für alle möglichen Inhalte, die ihre Nutzer potentiell hochladen könnten, Lizenzen einholen müssten."

Daniel Mönch, Politischer Geschäftsführer der Piratenpartei ergänzt: "Das Filtern von Inhalten, bevor sie überhaupt im Internet hochgeladen werden können, lehnen wir ab. Wir sprechen uns auch gegen das geplante Leistungsschutzrecht aus, da es ebenso dazu führt, die freie Entfaltung von Menschen im Netz massiv einzuschränken. Wo die Reise hingeht, zeigt ein Blick nach China, wo tagesaktuelle unliebige Inhalte aus dem Netz entfernt werden. Will Europa tatsächlich den Digitalen Wandel mitgestalten, dann geht das nicht über Verbotsgesetze und Uploadfilter. Es muss darum gehen, das freie Netz zu bewahren."

Grundsätzlich ist Einigkeit zwischen Deutschland und Frankreich etwas Erfreuliches, denn das Urheberrecht in Europa braucht dringend eine Erneuerung, um dem digitalen Markt gerecht zu werden. Fair Use müsste sauber geregelt werden, so dass Menschen die Möglichkeit haben, fremde Werke zum Zweck von Berichterstattung, Parodie und insbesondere im Bildungsbereich einsetzen zu können.

Fußnoten: [1] BR24: http://ots.de/MTLGhV

Quelle: Piratenpartei Deutschland (ots)

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